Sowohl der 1. FC Köln als auch seine Gegner sehen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Geißbockheim einen Erfolg. Die Reaktionen.

Am Mittwoch konnte der 1. FC Köln auf seiner Homepage endlich mal wieder über einen Sieg berichten. Allerdings nicht in der Bundesliga, wo angesichts von fünf Punkten Rückstand auf den Relegationsrang der siebte Abstieg der Vereinshistorie droht. „FC gewinnt beim Bundesverwaltungsgericht“, lautete der Titel der Mitteilung, die aber zumindest als wichtiger Mosaikstein der infrastrukturellen Entwicklung des Vereins betrachtet werden darf.

Im November 2022 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster den Bebauungsplan für die Erweiterung des Geißbockheims aufgrund formaler Fehler für unwirksam erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob dieses Urteil nun auf, verwies den Ausbau-Streit zurück an das OVG. Folglich muss in Münster final verhandelt werden, ob der Bebauungsplan wirksam ist oder nicht.

So reagiert der 1. FC Köln

FC-Geschäftsführer Philipp Türoff hatte das Leipziger Urteil erwartet. Dieses sei ein „wichtiger Erfolg für uns, für den wir als FC mit der Einlegung der Revision gekämpft haben“. Türoff erklärt zudem: „Der einzige Mangel, mit dem das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan damals für unwirksam erklärt hatte, ist durch das heutige Urteil obsolet. Das ist für uns ein klares Signal: Es ist Zeit, endlich loszulegen.“

Doch ganz so einfach ist es – wie an nahezu jeder Stelle in der Geschichte dieses Ausbau-Vorhabens – natürlich nicht. Der Rückpass aus Leipzig nach Münster bedeutet zwar einen Teilerfolg für den FC, aber eben auch eine anhaltende Hängepartie.

„Die Bebauungspläne des 1. FC Kölns werden zwar zunächst wieder wirksam, aber das Verfahren bleibt in der Schwebe, da das Gericht das Verfahren zur weiteren Klärung an das Oberverwaltungsgericht in Münster zurückverwiesen hat“, schildert die Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“, die gemeinsam mit dem Nabu NRW gegen die Geißbockheim-Erweiterung geklagt und damit überhaupt erst für sämtliche Verfahren gesorgt hatte.

Zeitplan weiterer Verhandlung offen

In diesem Schwebezustand sieht auch die Initiative einen Erfolg, da sich „eine Entscheidung über eine Bebauung vermutlich um weitere Jahre verzögert“. Ein Zeitplan für die nun wieder wartende Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht steht noch nicht fest.

Das OVG hatte den Bebauungsplan vor knapp eineinhalb Jahren für unwirksam erklärt, da die Kölner Stadtverwaltung vier für die Öffentlichkeit vorgesehene (teilweise asphaltierte) Kleinspielfelder als Grünflächen ausgewiesen hatte. Zu beachten ist: Dieser Bestandteil des Bau-Vorhabens hat nichts mit den eigentlichen FC-Plänen zu tun, ist nur ein Zugeständnis an die Stadt.

Doch wie das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch erklärte, sei das OVG ohnehin „zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung Kleinspielfeld abwägungsfehlerhaft ist“. Soll heißen: Eine im Verhältnis gesehen kleine versiegelte Fläche innerhalb einer großen Grünfläche macht einen Bebauungsplan nicht unwirksam.

„Viele weitere Punkte, warum der Bebauungsplan ungültig ist“

Die Bürgerinitiative zeigte sich trotzig: Man habe noch „viele weitere Punkte, warum der Bebauungsplan ungültig ist“. Ob dies so ist und wie diese Punkte einzuschätzen sind, gilt es vor dem OVG zu klären. Abgesehen von jeglichen Urteilen fehlt dem FC bekanntlich weiterhin eine politische Mehrheit für die Nutzung der Gleueler Wiese, auf der Nahe des Geißbockheims weitere Plätze errichtet werden sollen.

Fest steht derzeit im Grunde nur, dass der Club seine traditionsreiche Trainingsstätte im Grüngürtel nicht verlassen wird. Ein zwischenzeitlich diskutierter Umzug nach Marsdorf wurde wegen der immensen Kosten zuletzt endgültig abgelehnt. Aktuell läuft es auf eine reduzierte Erweiterung des Geißbockheims, ohne die Gleueler Wiese, hinaus. Unter anderem soll ein neues Leistungszentrum für den Nachwuchs und die Frauen-Teams gebaut werden.

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