König Charles III. braucht keinen

Mit welchem Pass reist eigentlich der Bundespräsident?


12.09.2026 – 07:14 UhrLesedauer: 2 Min.

Frank-Walter Steinmeier besteigt den Regierungsflieger: Für die Einreise in andere Länder benötigt auch er ein Dokument.

Frank-Walter Steinmeier besteigt den Regierungsflieger: Für die Einreise in andere Länder benötigt auch er ein Dokument. (Quelle: Florian Gaertner)

Hat ein Staatsoberhaupt automatisch freie Fahrt in alle Welt? Oder muss sich auch eine solch prominente Person ausweisen? Es gibt Regeln und Ausnahmen.

Wenn König Charles III. Großbritannien verlässt, muss er sich um eine Sache keine Gedanken machen: seinen Reisepass. Der britische Monarch benötigt schlicht keinen, denn die Pässe des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland werden in seinem Namen an seine Untertanen ausgegeben. Dass er als Staatsoberhaupt selbst ein solches Dokument mit sich herumträgt, wäre also einigermaßen kurios.

Bei Deutschlands Staatsoberhaupt sieht die Sache anders aus. Wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu einem Staatsbesuch ins Ausland reist, hat er einen Pass dabei: einen Diplomatenpass der Bundesrepublik Deutschland.

Das ist sogar ausdrücklich geregelt. In der Verwaltungsvorschrift über die Ausstellung amtlicher Pässe steht der Bundespräsident ganz oben auf der Liste derjenigen, die aufgrund ihres Amtes einen Diplomatenpass erhalten.

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Steinmeier ist nicht allein

Exklusiv ist das Dokument allerdings nicht. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Bundesministerinnen und Minister erhalten Diplomatenpässe. Gleiches gilt unter anderem für die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) und ihre Stellvertreter, die Bundestagsabgeordneten, den Präsidenten und Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts sowie dessen Richter.

Selbst auf Landesebene gibt es zahlreiche Besitzer: Ministerpräsidenten, Landtagspräsidenten und Landesminister gehören ebenfalls zum berechtigten Personenkreis.

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Diplomatenpass der Bundesrepublik Deutschland: Er ist traditionell dunkelblau (Archivbild). (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Tarabalu/imago)

Ausgestellt werden amtliche Pässe vom Auswärtigen Amt. Ihre Gültigkeitsdauer richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der dienstlichen Aufgabe und darf zehn Jahre nicht überschreiten. Bezahlen müssen die Inhaber für die Ausstellung eines amtlichen Passes nichts.

Der Diplomatenpass ist dabei nicht bloß ein hübscherer Reisepass für wichtige Leute. Nach dem deutschen Passgesetz gehört er neben dem gewöhnlichen Reisepass, dem Dienstpass und den jeweiligen vorläufigen Varianten zu den offiziellen Pässen der Bundesrepublik.

Ein verbreitetes Missverständnis soll hier noch ausgeräumt werden: Ein Diplomatenpass macht seinen Besitzer nicht automatisch überall auf der Welt diplomatisch immun. Welche Privilegien jemand im Ausland genießt, hängt von seiner Funktion, dem Anlass der Reise und den einschlägigen internationalen Regeln ab.

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