Tier attackierte Badegäste
Schüsse auf Wels: Staatsanwaltschaft trifft Entscheidung
Aktualisiert am 07.11.2025 – 14:24 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein Flusswels griff im Sommer Badegäste in Bayern an. Die Staatsanwaltschaft hat nun entschieden, ob das Vorgehen eines Polizisten ein Nachspiel hat.
Die Tötung eines ungewöhnlich aggressiven Welses im mittelfränkischen Brombachsee bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Wie die Staatsanwaltschaft Ansbach mitteilte, wurden die Ermittlungen in dem Fall eingestellt. Nach Einschätzung der Ermittler waren die Maßnahmen notwendig, „um die Verletzung weiterer Badegäste zu verhindern“.
So habe sich ein Polizist, der dreimal auf das Tier geschossen hatte, nicht strafbar gemacht. Gleiches gelte für einen Angler, der den Fisch schließlich fing und tötete.
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Trotz Warnungen gingen Badegäste weiter ins Wasser. Weil an dem See zur gleichen Zeit ein Musikfestival stattfand, entschieden Polizei, Wasserwacht und ein örtlicher Anglerverein, das Tier zu beseitigen.
Der Wels wurde jedoch von den Schüssen des Polizisten nicht getroffen. Erst einem Angler gelang es, den Fisch zu fangen und fachgerecht zu erlegen.
Die Staatsanwaltschaft war nach mehreren Anzeigen tätig geworden. Doch laut den Ermittlern unterliegen Welse weder einer Schonzeit noch einem Mindestmaß für den Fang. Es gab also keine gesetzliche Einschränkung, gegen die verstoßen wurde.











