Oftmals steht allerdings der Kunde in der Beweispflicht, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist und nicht bereits schon vorher bestand. Zudem muss der Fahrer beweisen, dass er die Waschanlage mit entsprechender Sorgfalt benutzt hat und der Schaden nicht durch sein Fehlverhalten verursacht wurde.

Wie oft Fahrer mit dem Wagen in die Waschanlage sollten, hängt davon ab, wie oft sie damit fahren, wo es parkt und natürlich von der Jahreszeit. Parkt das Fahrzeug unter einem Baum und ist somit regelmäßig von Vogelkot und Pollen bedeckt, sollte es häufiger gereinigt werden als ein Auto, das hauptsächlich in einer Garage steht. Durchschnittlich reinigen Autobesitzer ihren Wagen alle zwei Wochen.

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