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Home » Weihnachtsmarkt erhält vorerst keine Genehmigung
Politik

Weihnachtsmarkt erhält vorerst keine Genehmigung

MitarbeiterBy MitarbeiterNovember 10, 2025
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Weihnachtsmarkt erhält vorerst keine Genehmigung

Debatte um Sicherheitskonzept

Magdeburger Weihnachtsmarkt erhält vorerst keine Genehmigung


Aktualisiert am 10.11.2025 – 19:21 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

In Magdeburg stehen bereits die ersten Buden für den Aufbau des Weihnachtsmarkts 2025: Vorerst darf der Markt jedoch nicht öffnen. (Quelle: IMAGO/Christian Schroedter/imago)

Nach dem Terroranschlag im vergangenen Dezember stand das Sicherheitskonzept des Magdeburger Weihnachtsmarkts in der Kritik. In diesem Jahr verhindert die Debatte um das Konzept sogar zunächst die Öffnung des Markts.

Wegen Diskussionen um das Sicherheitskonzept erhält der Magdeburger Weihnachtsmarkt vorerst keine Genehmigung. Oberbürgermeisterin Simone Borris (parteilos) informierte am Abend den Stadtrat in einer Sondersitzung darüber, wie die Stadt mitteilte. Grund ist ein Schreiben des Landesverwaltungsamts, das gravierende Mängel am Sicherheitskonzept beanstandet – und der Stadt untersagt, diesem zuzustimmen.

In dem Schreiben heißt es unter anderem, dass der Weihnachtsmarkt „ein potentielles Anschlagsziel“ darstelle. Für die Stadt eine überraschende Einschätzung. „Diese Aussage werden wir sehr ernst nehmen, da die Sicherheit absolute Priorität hat“, so Borris. „Gleichwohl wurde uns nicht begründet, worauf diese neue Einschätzung konkret beruht.“

Kritisiert wird zudem, dass der Veranstalter die Verantwortung für Terror- und Amoklagen bei Polizei und Behörden sehe. Borris verteidigt diese Haltung: „Alle Experten sind sich einig, dass konkrete Terrorabwehr eine staatliche Aufgabe ist.“ Auch die Polizei habe bestätigt, dass Gefahrenabwehr in ihren Zuständigkeitsbereich falle.

Das Landesverwaltungsamt fordert darüber hinaus Einlasskontrollen und einen zertifizierten Zufahrtschutz für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen. Warum diese Grenze als ausreichend gelten soll, obwohl auch schwerere Fahrzeuge für Anschläge genutzt werden könnten, bleibt offen. Eine gesetzliche Grundlage für solche Vorgaben existiert in Sachsen-Anhalt bislang nicht.

Weitere Kritik betrifft den Kinder- und Jugendschutz. Dieser werde im Konzept nur im Zusammenhang mit Alkohol thematisiert, andere Aspekte würden fehlen – welche konkret, lässt das Landesverwaltungsamt offen.

Die Stadt bemängelt zudem die späte Reaktion der Behörde. Bereits im Juli seien ähnliche Schutzmaßnahmen beim Stadtfest nicht beanstandet worden. Der Stadtrat habe außerdem im Oktober beschlossen, dass in diesem Jahr nur ein qualifiziertes Zufahrtschutzkonzept umsetzbar sei.

In einer Anhörung signalisierte die Weihnachtsmarktgesellschaft Gesprächsbereitschaft, lehnt aber eine generelle Haftung für Terroranschläge und die vollständige Einzäunung des Markts ab. „Trotz der gegenteiligen Rechtsauffassung, die wir gegenüber dem Landesverwaltungsamt in dieser Frage haben, wird die Landeshauptstadt vorerst keine Genehmigung für den diesjährigen Weihnachtsmarkt erteilen können“, sagte Borris.

Sollte der Markt ausfallen, wären die Folgen laut Stadt gravierend. Borris warnte vor einem fatalen Signal weit über Magdeburg hinaus und appellierte an das Land, schnell eine gemeinsame Lösung zu finden.

Fast elf Monate nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt begann am Montag unter starken Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen den Todesfahrer. Am 20. Dezember 2024 war der damals 50 Jahre alte Taleb al-Abdulmohsen mit einem 340 PS starken Mietwagen auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt durch eine Menschenmenge gefahren. Bei dem Anschlag wurden sechs Menschen getötet: fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren sowie ein neunjähriger Junge. Zudem wurden mehr als 300 Menschen verletzt oder traumatisiert.

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