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Politik

Was sich bei Perso, Pass und Smartphone ändern soll

MitarbeiterBy MitarbeiterMai 20, 2026
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Was sich bei Perso, Pass und Smartphone ändern soll

Kabinett

Was sich bei Perso, Pass und Smartphone ändern soll

Aktualisiert am 20.05.2026 – 13:45 UhrLesedauer: 3 Min.

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Den Gang zum Amt sollen sich ältere Menschen künftig sparen können, wenn ihr Ausweis abgelaufen ist. Sie sollen diesen einfach weiter nutzen dürfen. (Symbolbild) (Quelle: Marijan Murat/dpa/dpa-bilder)

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Das Kabinett bringt Neuregelungen für Pass und Personalausweis auf den Weg und bereitet die Einführung der sogenannten digitalen Brieftasche gesetzlich vor. Was ist geplant?

Deutschland soll moderner, schneller und handlungsfähiger werden: Für dieses Ziel hatten Bund und Länder sich im Winter auf eine lange Liste mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau verständigt – „eine „Föderale Modernisierungsagenda“.

Das Bundeskabinett hat nun konkrete Änderungen auf den Weg gebracht und Maßnahmen aus dieser Liste, die das Leben einfacher machen sollen: Das Smartphone soll zum Ausweis werden, ältere Menschen sollen ihren Personalausweis nicht mehr erneuern müssen und beim Umzug muss der neue Wohnort im Reisepass nicht mehr nachgetragen werden.

Für wen soll die Regelung mit dem Personalausweis gelten?

Laut Gesetzentwurf für alle, die zum Zeitpunkt der Beantragung ihres aktuellen Personalausweises 70 oder älter waren. Also wenn etwa der Ausweis eines heute 80-Jährigen im kommenden Jahr abläuft, weil die üblichen zehn Jahre Gültigkeit vorbei sind, muss er diesen nicht mehr verlängern. Die neue Regelung soll in Kraft treten, nachdem Bundestag und Bundesrat sie beschlossen und nachdem sie im Bundesgesetzblatt verkündet ist. Das dürfte noch ein paar Monate dauern. Ursprünglich war ein Inkrafttreten zum kommenden Jahreswechsel geplant.

Und wie wird die Maßnahme begründet?

Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Hintergrund ist, dass mit steigendem Lebensalter die Gebrauchssituationen zurückgehen und gegebenenfalls die Neubeantragung gleichzeitig einen großen individuellen Aufwand bedeutet.“ Also kurz: Man will ältere Menschen nicht mit unnötigen Behördengängen traktieren. Auch die Bürokratie würde entlastet. Es wird grob davon ausgegangen, dass etwa 285.000 Neuantragsfälle pro Jahr wegfallen könnten.

Gibt es Einschränkungen dieser Regel?

Ja. Wer in der EU verreist, wo der Personalausweis ausreicht, sollte sicherheitshalber immer einen aktuell gültigen Ausweis dabeihaben, wird empfohlen. Den Alten weiternutzen ist hauptsächlich für „alltägliche Gebrauchssituationen“ in Deutschland gedacht, wie Polizeikontrollen oder beim Gang zum Wahllokal. Und: Wer den abgelaufenen Ausweis weiterverwenden will, kann ihn dann nur noch ohne die Online-Funktion nutzen. Die Dokumentensicherheit mit dem im Personalausweis verbauten Chip und andere „technische Sicherheitsmerkmale“ sowie die Verwendbarkeit im EU-Ausland könnten nicht unbegrenzt gewährleistet werden, heißt es dazu.

Wie sieht die geplante Neuregelung beim Reisepass konkret aus?

Bisher ist es so, dass bei einem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Dorf der im Pass vermerkte Wohnort entsprechend umgetragen werden muss. Das bedeutet entweder einen Gang zum Bürgeramt oder, wenn regional angeboten, ein Online-Antrag zur Änderung. Das soll künftig nicht mehr nötig sein. Der alte Wohnort kann im Pass bleiben. Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass rund 1,2 Millionen Ummeldungen wegfallen könnten mit einer geschätzten Zeitersparnis für Bürger von 20.300 Stunden.

Karsten WildbergerVergrößern des Bildes
Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) ist verantwortlich für die Einführung der EUDI-Wallet in Deutschland. Er hat sich auf das Startdatum 2. Januar festgelegt. (Archivbild) (Quelle: Soeren Stache/dpa/dpa-bilder)
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