Die erhobenen Daten sollen nur für die Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit verwendet werden dürfen und direkt danach gelöscht werden. Falls nötig, soll das Bundesamt Behörden anderer EU-Staaten bitten dürfen, den Abgleich vorzunehmen.
Vor allem die FDP, die jetzt im Bundestag nicht mehr vertreten ist, hatte in den vergangenen Jahren entsprechende Bedenken gegen zusätzliche digitale Ermittlungsbefugnisse geäußert wie auch die Grünen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Chaos Computer Club warnten im vergangenen Jahr vor biometrischer Massenüberwachung, auch Amnesty International Deutschland äußerte sich skeptisch.
Dass die Ermittler jetzt neue Werkzeuge bekommen sollen, hat vor allem mit der gewachsenen hybriden Bedrohung insbesondere durch Russland zu tun. Unter hybrider Kriegsführung wird eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln verstanden, mit der auch die öffentliche Meinung beeinflusst werden kann. Auch staatlich gelenkte Cyberattacken zählen dazu.
Das dürfte noch mindestens einige Monate dauern. Zunächst haben nun Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme, dann ist das Kabinett am Zug und danach der Bundestag – auf diesem Weg dürften sich auch noch einige Details ändern. Eines der drei Gesetze benötigt zudem die Zustimmung des Bundesrats, also der Länder.
