Bundestag erwirkt Änderungen

Neue Grundsicherung: Das soll sich für Millionen ändern


04.03.2026 – 15:46 UhrLesedauer: 3 Min.

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Eine Person geht auf die Agentur für Arbeit zu: Aktuell bekommen etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. (Quelle: IMAGO/Rene Traut/imago)

Am Donnerstag dieser Woche stimmt der Bundestag über die neue Grundsicherung ab. Was sich für Millionen Menschen ändern soll.

Aus dem Bürgergeld wird die „neue Grundsicherung“: Die Bundesregierung will das erst 2023 reformierte Sozialgesetzbuch 2 erneut grundlegend umbauen. Unter dem neuen Namen sollen auch schärfere Regeln gelten. Das Kabinett hat die Reform bereits beschlossen, der Bundestag hat noch einige Änderungen veranlasst. An diesem Donnerstag wird nun darüber abgestimmt.

Was ist geplant? Welche Änderungen haben die Fraktionen von SPD und Union noch eingebracht? Und wie geht es jetzt weiter? Ein Überblick.

Die Bundesregierung will das Bürgergeld abschaffen und durch eine „neue Grundsicherung“ ersetzen. Ziel der Koalition ist es, Arbeitslose schneller in Arbeit zu bringen und den Missbrauch von Sozialleistungen einzudämmen. Es sieht deutlich strengere Sanktionen und Mitwirkungspflichten vor. Aktuell bekommen etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Als sogenannte Totalverweigerer gelten weniger als ein Prozent. Rund 800.000 Bezieher sind sogenannte Aufstocker, deren Einkommen unter dem Bürgergeld-Niveau liegt.

Sowohl für die Union als auch für die SPD ist die Reform wichtig. Die Union setzt damit ein zentrales Wahlversprechen um. Schon damals hatte die Union angekündigt, das Bürgergeld abzuschaffen und eine neue Grundsicherung einzuführen, „um die Arbeitsaufnahme stärker zu fördern als Arbeitslosigkeit“. Das Bürgergeld galt der Partei als zu teuer, zu freundlich gegenüber Arbeitsverweigerern. Kanzler Friedrich Merz hatte wiederholt gesagt, der Fokus müsse wieder auf „Fördern und Fordern“ liegen.

Die SPD muss hingegen jetzt für die Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus Ampelzeiten stimmen – gegen Widerstände aus der eigenen Parteijugend, die sogar ein Mitgliederbegehren gegen die Reform angestrengt hat. Das Bürgergeld war erst im Januar 2023 in Kraft getreten und galt rund 18 Jahre nach der in der Partei unbeliebten Hartz-IV-Reform als Befreiungsschlag.

Das Bundeskabinett hat die Reform am 17. Dezember 2025 beschlossen, an diesem Donnerstag stimmt der Bundestag über sie ab. Die Reform soll großteils am 1. Juli 2026 in Kraft treten und muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.

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