Bundestag
Was bedeutet das Ende des Bürgergelds?
Aktualisiert am 05.03.2026 – 04:30 UhrLesedauer: 3 Min.
Der Namen „Bürgergeld“ soll abgeschafft werden – aber was steckt sonst hinter der Reform der Sozialleistung? Was bringt der Bundestag konkret auf den Weg – und aus welchen Beweggründen?
Auf Millionen Menschen mit Mindestsicherung vom Staat kommen Änderungen zu. Als Teil ihrer angekündigten Reformagenda will die schwarz-rote Koalition heute die Reform des Bürgergelds im Bundestag beschließen. Nicht nur der Name „Bürgergeld“ soll gestrichen werden: Die Regeln für die Grundsicherung im Zweiten Sozialgesetzbuch sollen an vielen Stellen geändert werden, überwiegend verschärft. Ein Überblick zeigt die wichtigsten Änderungen für die rund 5,5 Millionen Menschen mit Bürgergeld – auch aus Sicht der verantwortlichen Akteure:
Die Grundsicherung soll bleiben. Doch die Regierung verweist in ihrem Gesetz auf die schwierige Konjunkturlage und ihre Haushaltsnöte. Deshalb werden „die klaren, durchsetzbaren Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen“ stärker betont. Stärker als bisher soll der Wechsel der Betroffenen auf den Arbeitsmarkt oder mehr Beschäftigung im Fokus stehen. Vermittlung in Arbeit soll generell Vorrang bekommen.
Durch Sanktionen. Werden etwa Förderkurse abgelehnt, soll die Grundsicherung sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden. Bei versäumten Jobcenter-Terminen soll eine solche Kürzung nach dem zweiten Mal für einen Monat greifen, danach droht eine komplette Streichung. Die Koalition will damit das verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen. Die Sanktionen betreffen dabei heute nur einen Bruchteil der Leistungsberechtigten, zuletzt pro Monat im Schnitt weniger als 30.000 Menschen.
Trotz vieler Verhandlungen auch im Koalitionsausschuss entdeckte die Koalition kurz vor der Vorlage des Entwurfs von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) im Kabinett hier noch Klärungsbedarf. Nun soll es so laufen: Jobcenter sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben. Die persönliche Anhörung muss aber nicht zwingend auch stattgefunden haben. Betroffene sollen den Leistungsentzug also nicht durch Abtauchen verhindern können. Menschen mit besonderen Härten, psychisch Erkrankte etwa, sollen vor solchen Sanktionen geschützt sein.
Aus Unionssicht ist die Reform auch die Umsetzung eines „zentralen Wahlversprechen“, wie die Abgeordnete und Forschungsstaatssekretärin Silke Launert (CSU) sagt. Der CDU-Arbeitsmarktexperte Marc Biadacz nennt auf die Frage, welche Änderungen für die Betroffenen am meisten spürbar würden, die Förderung von Verantwortung und Engagement. Mit der Reform werde „ein neues Kapitel“ eröffnet, sagte Biadacz der Deutschen Presse-Agentur. Die Koalitionspartner wollten Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren. „Mehr Verbindlichkeit bedeutet, dass Meldeversäumnisse und Pflichtverletzungen künftig konsequent sanktioniert werden. Für Fairness setzen wir auf die entschlossene Bekämpfung von Leistungsmissbrauch.“ Klare Regeln seien für Leistungsempfänger und Arbeitgeber das Ziel, so Biadacz.
SPD-Linke hatten Riesenprobleme mit den Kompromissen ihrer Parteispitzen mit der Union. Vor allem an den möglichen Komplettsanktionen entzündete sich Kritik: Drohende soziale Härten seien zu groß. Doch bei einem noch laufenden Mitgliederbegehren ist der Zulauf laut Parteikreisen spärlich. In der SPD-Fraktion gab es nun bei einer Probeabstimmung eine Gegenstimme; vor der Abstimmung im Bundestag liefen laut Fraktionsführung aber noch Gespräche.










