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Home » Waldbrände ausgebrochen – diese Rechte haben Urlauber
Leben

Waldbrände ausgebrochen – diese Rechte haben Urlauber

MitarbeiterBy MitarbeiterJanuar 11, 2026
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Waldbrände ausgebrochen – diese Rechte haben Urlauber

Argentinien

Waldbrand in der Urlaubsregion: Das sind Ihre Rechte


Aktualisiert am 11.01.2026 – 14:52 UhrLesedauer: 4 Min.

Vergrößern des Bildes

Ein Feuerwehrmann kämpft gegen einen großen Waldbrand in Corrientes, Argentinien. (Quelle: Joaquin Meabe/ Anadolu Agency)

Im Süden Argentiniens wüten verheerende Waldbrände. Auch Touristen sind von der Feuerkatastrophe betroffen.

Grundsätzlich haben Pauschalurlauber das Recht, ohne Gebühren zu stornieren, wenn ihre Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände absehbar erheblich beeinträchtigt ist. Laut Rechtsanwalt Roosbeh Karimi aus Berlin sei etwa ein Brand in der Nähe des Hotels mit Asche und Rauch in der Luft ein solcher Grund. Extreme Hitze allein reiche aber nicht für eine kostenlose Stornierung aus.

Beginnt die Reise aber erst in ein paar Wochen, gibt es kein Recht auf kostenlose Stornierung. Karimi rät, allenfalls kurzfristig zu stornieren. Denn es dürfte sich nicht sicher vorhersagen lassen, wann die Feuer gelöscht sein werden. Für die Stornierungsfrage aber kommt es genau darauf an. Wird die konkrete Reise des Urlaubers erheblich beeinträchtigt? Das lässt sich Wochen im Voraus nicht beantworten.

Laut Karimi außerdem wichtig: Die gebuchte Urlaubsregion muss betroffen sein – ein Brand irgendwo im Land reicht als Grund nicht aus.

Reisende aus Deutschland können kostenlos von ihrem Flug zurücktreten, was nur in Ausnahmesituationen rechtens ist. Ob sie das Geld für ihre gebuchte Reise vollständig zurückerhalten oder lieber auf ein anderes Reiseziel oder zu einem anderen Reisezeitraum umbuchen möchten, muss individuell geregelt werden.

Grundsätzlich gilt bei Flugverspätungen oder -ausfall innerhalb der EU ein einheitliches Recht: Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden steht dem Reisenden eine Entschädigung zu. Fällt der Flug aus, wird ebenfalls eine Entschädigung fällig – erhalten Sie keinen Ersatzflug, können Sie zusätzlich die Ticketrückzahlung einfordern.

Und auch, wenn Ihr Flug umgebucht wird, können Sie den vollen Ticketpreis zurückverlangen; werden Sie zudem kurzfristig auf einen anderen Tag umgebucht, gibt es ein Entschädigungsrecht.

Rät das Auswärtige Amt von nicht notwendigen Reisen in ein Land ab, ist für die Stornierungsbedingungen entscheidend, ob Urlauber bei einem Reiseveranstalter gebucht haben oder individuell reisen.

Für Pauschalurlauber gelten bei Reisewarnungen die gleichen Rechte wie während der Corona-Pandemie, erklärt Karimi. „Bei außergewöhnlichen Umständen können Urlauber kostenlos zurücktreten“. Dazu zählen Waldbrände genauso wie politische Gefahren und Ausbrüche gefährlicher Krankheiten.

Individualreisende könnten sich aber nicht darauf verlassen, kostenfrei zu stornieren. Das hänge davon ab, in welchem Land der Anbieter, etwa eine Fluggesellschaft, seinen Sitz hat und welche Gesetze dort gelten, so der Rechtsanwalt. In der Regel würden Urlauber ihr Geld vermutlich nicht zurückerhalten. Am besten also schon vorab mit der Option „kurz vorher kostenfrei stornierbar“ buchen.

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