CDU und CSU hatten im Wahlkampf große Versprechungen gemacht. Abschiebungen nach Syrien sollten nach dem Fall des Diktators Baschar al-Assad schnell möglich gemacht werden. Doch von Beginn an war klar: Das war illusorisch und schon damals ein völliger Irrsinn.
Mit ihrer Kritik an der Aussage von Außenminister Wadephul wird nun die nächste Scheindebatte geführt. Teile von CDU und CSU wollen – getrieben vom Umfragehoch der AfD – ein Statement setzen, Abschiebungen nach Syrien ermöglichen, um das Gefühl der Überforderung durch Migration in der Gesellschaft anzugehen. Aber Gefühle machen keine kluge Regierungspolitik, im Gegenteil: Wer schnelle Abschiebungen nach Syrien fordert, der wird künftige Enttäuschungen produzieren – und damit der AfD in die Karten spielen.
Wadephul weiß das. Er sagt lediglich das, was geltendes Recht ist. Er hätte noch viel deutlicher werden müssen: Wer diese Forderungen stellt, ist nicht nur moralisch bankrott, sondern er hat auch weder die Lage in Syrien noch die hier in Deutschland im Blick.
Syrien ist ein Staat im Umbruch und politisch alles andere als gefestigt. Der Bürgerkrieg mag vorbei sein, die humanitäre Krise aber ist es nicht. Beobachter sind sich einig: Das Land gleicht einer Trümmerwüste. Es gibt kaum Infrastruktur, Häuser und Wohnungen sind unbewohnbar. Natürlich sind Syrer gefragt, wenn es um den Wiederaufbau ihres Landes geht. Aber das funktioniert nur dann, wenn sie nicht in Zeltstädten vor Damaskus hausen und mit Hilfsgütern versorgt werden müssen.
Wer nun zwingend Syrerinnen und Syrer schnell loswerden möchte, der muss also zunächst rechtliche Fragen beantworten – sonst ist das nicht mehr als plumper Populismus. Nach § 60 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes darf nur in Länder abgeschoben werden, wenn die Zustände dort „zumutbar“ sind. Das ist nicht nur deutsches, sondern auch Europarecht. Bei Abschiebungen nach Syrien will die Union bei jeder Person eine Einzelfallprüfung durchführen. Ist eine Rückkehr angesichts des Alters, des Gesundheitszustands der Personen usw. zumutbar? Hätten deutsche Behörden Kapazitäten für derartige Prüfungen? Wohl kaum.
Die Union wird von der Realität eingeholt: Auch Deutschland muss Syrien beim Wiederaufbau unterstützen, um künftig wieder einen rechtlichen Rahmen für Abschiebungen zu haben. Schwere Straftäter besitzen dagegen zwar einen niedrigeren Schutzstatus. Sie müssen bestraft werden, können ihre Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik verlieren und gegebenenfalls in Gefängnisse kommen. Aber auch für sie gilt letztlich das deutsche Recht und nicht tagespolitische Stimmung.
Dabei wird zudem übersehen, dass die Integration der Syrerinnen und Syrer inzwischen gut läuft. 2016 waren nur sieben Prozent der neu Angekommenen erwerbstätig, sechs Jahre später hatten bereits 60 Prozent eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, davon bis zu 80.000 in Engpassberufen – unter ihnen über 5.000 Ärzte. Sie werden in Deutschland gebraucht.










