2. Welche Rolle spielte die Frauenbewegung bei der Verwirklichung des Frauenwahlrechts in Deutschland?
Ab dem späten 19. Jahrhundert forderten sowohl bürgerliche als auch sozialistische Frauenverbände in Deutschland das Wahlrecht für Frauen. Mit der Einführung des Internationalen Frauentags im Jahr 1911 erhielten ihre Forderungen eine internationale Plattform. Der Aktionstag trug dazu bei, das Frauenwahlrecht zu einem öffentlich sichtbaren politischen Thema zu machen und so den Druck auf die Regierung zu erhöhen.
Das Frauenwahlrecht wurde erst nach der Novemberrevolution 1918 gewährt. Am 12. November proklamierte der Rat der Volksdeputierten das gleiche und allgemeine Wahlrecht für alle Männer und Frauen ab 20 Jahren. Als die verfassungsgebende Nationalversammlung am 19. Januar 1919 gewählt wurde, waren 37 ihrer Mitglieder Frauen.
3. Wie haben sich die Frauenrechte in Deutschland seit 1945 entwickelt?
Nach dem Zweiten Weltkrieg verankerten beide deutschen Staaten, die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik (DDR), 1949 die Gleichstellung der Geschlechter in ihren Verfassungen. Die Erwerbstätigkeit von Frauen war in der DDR politisch erwünscht und weit verbreitet, führte jedoch häufig zu einer Doppelbelastung von Beruf und Familie.
Trotz des im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigungsgrundsatzes blieben Frauen in der Bundesrepublik Westdeutschland zunächst rechtlich benachteiligt. Bis 1958 konnte ein Ehemann unter bestimmten Umständen das Arbeitsverhältnis seiner Frau kündigen. Erst mit der Reform des Ehe- und Familienrechts im Jahr 1977 wurde die Gleichstellung in der Ehe gesetzlich verankert.
Der Gleichstellungsauftrag im Grundgesetz wurde 1994 gestärkt. Die Reformen umfassten unter anderem den Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie verbindliche Quoten zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen.
4. Wo gibt es in Deutschland noch Ungleichheit zwischen Frauen und Männern?
Der bereinigte Gender Pay Gap zeigt, dass Frauen in Deutschland in vergleichbaren Positionen immer noch durchschnittlich sechs Prozent weniger verdienen als Männer. Sie leisten einen Großteil der unbezahlten Pflegearbeit, arbeiten häufiger Teilzeit und beziehen daher bei Renteneintritt eine geringere Rente. Noch seltener sind sie in Führungspositionen anzutreffen. In den 40 größten börsennotierten Unternehmen sind nur etwa ein Viertel der Vorstandsmitglieder Frauen. Etwa ein Drittel der Abgeordneten im Bundestag sind Frauen. Zudem sind vor allem Frauen von häuslicher Gewalt bedroht.
5. Welche Rolle spielt Deutschland beim internationalen Schutz der Frauenrechte?
Der internationale Schutz der Frauenrechte basiert auf mehreren Verträgen. Dazu gehören das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) von 1979, die Istanbul-Konvention des Europarats von 2011 und die UN-Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit aus dem Jahr 2000. Sie verlangen von den Staaten, Frauen besser zu schützen und regelmäßig über ihre Fortschritte zu berichten.
Deutschland unterstützt und setzt diese Verträge um. CEDAW ist in Deutschland seit 1985 in Kraft, die Istanbul-Konvention wird seit 2023 uneingeschränkt angewendet. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung internationale Projekte zur Förderung von Frauenrechten und engagiert sich in der Organisation UN Women. Deutschland bringt das Thema Frauenrechte auch regelmäßig in internationalen Foren wie der EU, der G7 und der G20 zur Sprache.
