In Deutschland gibt es zwei verschiedene Arten von Rundfunkveranstaltern. Auf der einen Seite gibt es Fernseh- und Radiosender, die privaten Unternehmen gehören und sich über Abonnements und Werbeeinnahmen finanzieren. Und auf der anderen Seite gibt es die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die ihre Finanzierung teilweise aus Pflichtbeiträgen aller Haushalte in Deutschland und teilweise aus Werbung beziehen. Dazu gehören die Fernsehsender der ARD, einem am 9. Juni 1950 gegründeten Zusammenschluss mehrerer Landesrundfunkanstalten. Der Auslandssender Deutsche Welle gehört ebenso zur ARD wie das ZDF und das Deutschlandradio.

Ein Auftrag zur öffentlichen Meinungsbildung

Zu den Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehört die umfassende, vielfältige und objektive Berichterstattung über politische und gesellschaftliche Themen. Dies soll allen Bürgern helfen, sich zu einem breiten Themenspektrum eine eigene Meinung zu bilden. Die Rundfunkveranstalter stellen der breiten Öffentlichkeit ein grundlegendes Informationsniveau zur Verfügung und bleiben dabei politisch und wirtschaftlich unabhängig.

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