Seit er für die AfD Politik macht, hatte Björn Höcke schon viel Kontakt mit der deutschen Justiz. Für einen Gerichtsprozess hat es nie gereicht – bis zum April 2024. Doch warum wurde gegen Höcke in der Vergangenheit ermittelt?

Das Wichtigste im Überblick


Für ihn ist es nur ein „Allerweltsspruch“, für die deutsche Justiz hingegen könnte damit ein Straftatbestand erfüllt sein: Am Donnerstag muss sich Björn Höcke vor Gericht verantworten – zum ersten Mal trotz zuvor zahlreicher Ermittlungen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem thüringischen AfD-Landeschef vor, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. In gleich zwei Reden soll er die verbotene Losung „Alles für Deutschland“ der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben. Von den Auftritten gibt es Videomitschnitte.

Höcke steht also ab heute vor dem Landgericht im sachsen-anhaltinischen Halle an der Saale. Für den AfD-Politiker sind Ermittlungen der Justiz nichts Neues: Bereits acht Mal hat der Rechtsausschuss des thüringischen Landtags seine Immunität aufheben lassen, damit Staatsanwaltschaften gegen Höcke ermitteln können. Bisher blieben solche Untersuchungen stets folgenlos. Doch worum ging es in den Verfahren? t-online gibt einen Überblick.

Video | Björn Höcke vor Gericht – Prozessbeginn in Halle

Quelle: reuters

2015: Ermittlungen wegen Betrugs

Im Jahr 2015 hebt der thüringische Landtag erstmals Höckes Immunität zeitweise auf. Der AfD-Fraktionsvorsitzende sitzt als Abgeordneter gerade erst rund ein Jahr im Landesparlament. Die Erfurter Staatsanwaltschaft wirft ihm Betrug vor: Höcke soll Scheingehälter für einen Wahlkreismitarbeiter abgerechnet haben. Der AfD-Politiker weist das als „frei erfunden“ zurück. 2016 stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein.

2016: Ermittlungen wegen Volksverhetzung

Im selben Jahr kommt Höcke nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) wegen Volksverhetzung ohne Prozess davon. Auf einer Tagung des rechtsextremen „Instituts für Staatspolitik“ in Schnellroda (Sachsen-Anhalt) hatte Höcke von einem „lebensbejahenden afrikanischen Ausbreitungstyp“ gesprochen, es ging um das angebliche Fortpflanzungsverhalten von Menschen aus Europa und Afrika. Die Ermittlungen werden eingestellt, weil sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben habe.

2017: Höckes „Denkmal der Schande“-Rede

Die nächsten Ermittlungen lassen nicht lange auf sich warten. Schon ein Jahr später gibt Höcke der deutschen Justiz erneut Grund für ein Verfahren wegen Volksverhetzung: Wie so oft hatte er sich bei einer Rede vor der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) in Dresden doppeldeutig geäußert, das Holocaust-Mahnmal im Zentrum Berlins ein „Denkmal der Schande“ genannt.

Ob er damals ein „schändliches Denkmal“ oder ein „Denkmal zur Erinnerung an die Schande“ meinte, war nicht vollständig klar. Höcke selbst gibt sich danach „erstaunt über die Berichterstattung zu dem Thema“. In derselben Rede hatte er jedoch auch die deutsche Erinnerungskultur als „dämliche Bewältigungspolitik“ bezeichnet und eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert.

Die Staatsanwaltschaft Dresden nimmt infolgedessen Ermittlungen wegen Volksverhetzung auf. Und sogar die AfD prüft, ob ein Parteiausschluss möglich ist. Sowohl die sächsischen Strafverfolger als auch die in Teilen rechtsextremistische Partei kommen dann aber zum gleichen Schluss: Höckes Aussagen bleiben folgenlos.

2018: Vorwürfe des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz

Nur ein Jahr später wird Höckes Justizakte um einen Eintrag reicher: Dieses Mal nimmt die Staatsanwaltschaft Chemnitz Ermittlungen gegen den AfD-Mann auf. Höcke soll gegen das Kunsturhebergesetz verstoßen haben. Anzeige stellen die Eltern einer damals 28-Jährigen, die im Sommer 2018 in Spanien von einem Marokkaner ermordet worden war. Sie wollen verhindern, dass der Tod ihrer Tochter von Rechtsextremen genutzt wird, um Stimmung gegen Geflüchtete zu machen.

Aktie
Exit mobile version