Vetternwirtschaft im Bundestag

Union will „Missbrauchs-Sumpf trockenlegen“


17.02.2026 – 15:30 UhrLesedauer: 4 Min.

AfD-Fraktion im Bundestag: Die Partei muss sich Vorwürfen der Vetternwirtschaft stellen. (Quelle: Michael Kappeler)

Die Anstellungen von Angehörigen in Abgeordnetenbüros der AfD löst viel Kritik aus – und ein Nachdenken bei den Parlamentariern. Union und SPD wollen strengere Regeln für den Bundestag prüfen.

Braucht es schärfere Regeln gegen Vetternwirtschaft in den Parlamenten? Nachdem Recherchen von t-online und anderen Medien diverse Fälle aufgedeckt haben, in denen AfD-Abgeordnete enge Verwandte oder Lebenspartner von Parteikollegen eingestellt haben, könnte es bald zu Reformen kommen.

Die Unionsfraktion im Bundestag will prüfen, ob es gesetzliche Änderungen braucht. „Wir wollen jeglichen weiteren Schaden vom Steuerzahler abwenden und werden prüfen, wie das Abgeordnetengesetz verschärft werden kann, um diesen Missbrauchs-Sumpf trockenzulegen“, sagte CDU-Politiker Hendrik Hoppenstedt (CDU), Obmann im Geschäftsordnungsausschuss, zu t-online. „Das Verhalten der AfD ist schamlos und inakzeptabel. Der Politikbetrieb ist kein Selbstbedienungsladen.“

Zuvor hatte sich SPD-Justiziar Johannes Fechner dafür ausgesprochen, „sehr bald“ mit der Union über eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes zu sprechen. „Es muss klar sein: Mit Steuermitteln bezahlte Stellen müssen nach Kompetenz und Leistung, nicht nach Verwandtschaftsgrad oder zur Absicherung innerparteilicher Seilschaften vergeben werden.“ Die AfD umgehe damit vorsätzlich die Regelung des Abgeordnetengesetzes.

Derzeit regelt das Abgeordnetengesetz für den Bundestag, dass Parlamentarier kein Geld für die Beschäftigung von Partnern, Verwandten und auch früheren Lebenspartnern direkt in ihren Abgeordnetenbüros erhalten. Nicht durch diese Klausel abgedeckt sind Angestellte der Fraktionen. Die Fraktionen erhalten eine Pauschale für ihre Mitarbeiter, gemessen an ihrer Stärke im Parlament, und können darüber weitgehend ungeprüft verfügen.

Die AfD steht derzeit außerdem scharf in der Kritik, weil einige Bundestagsabgeordnete Angehörige von anderen Abgeordneten in Bund oder Land in ihren Büros eingestellt haben. In manchen Fällen wurden so gleich mehrere Mitglieder einer Familie bei denselben Abgeordneten beschäftigt.

Auch diese Praxis wird bisher nicht vom Abgeordnetengesetz für den Bundestag untersagt. Die Regeln in den Landesparlamenten variieren, teils sind sie strenger als im Bundestag.

Ob eine Verschärfung des Gesetzes der richtige Weg ist, daran gibt es aber auch in der Union Zweifel. „Wer unseren Staat betrügen will, wird immer Wege suchen, dies zu tun“, sagte CDU-Politiker Sepp Müller t-online. Er ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Chef der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt, eines der Länder, in denen die Anstellungspraxis der AfD früh Schlagzeilen machte.

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