Frau steht unter Polizeischutz

Justizpanne: Verurteilter Vergewaltiger kommt wieder frei

11.02.2026 – 12:30 UhrLesedauer: 1 Min.

Nach einer Justizpanne ist ein wegen Vergewaltigung verurteilter Mann auf freiem Fuß (Symbolbild): Die Frau steht nun unter Polizeischutz. (Quelle: Jens Kalaene/dpa/dpa-bilder)

Das Berliner Kammergericht hat den Haftbefehl gegen einen zu fast acht Jahren verurteilten Mann aufgehoben. Grund ist ein Fehler eines Richters.

Ein wegen Vergewaltigung verurteilter Mann ist in Berlin aufgrund einer Justizpanne aus der Haft entlassen worden. Der Haftbefehl gegen den 28-Jährigen wurde aufgehoben, nachdem die Protokolle zu 33 Verhandlungstagen nicht rechtzeitig fertiggestellt wurden.

Das Berliner Kammergericht entschied, dass dies gegen das „Beschleunigungsgebot“ verstößt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Mann war zuvor vom Landgericht zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Das Gericht hatte den 28-Jährigen wegen Vergewaltigung in drei Fällen sowie wegen weiterer Gewaltdelikte gegenüber seiner ehemaligen Partnerin schuldig gesprochen. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Rechtsmittel einlegte.

Die Revision konnte nicht vorangetrieben werden, da der zuständige Richter die erforderlichen Protokolle nicht fertigstellte. Nach einem „Tagesspiegel“-Bericht steht die betroffene Frau unter Polizeischutz. Das Landeskriminalamt (LKA) habe für die Ex-Partnerin des Afghanen Schutzmaßnahmen ergriffen.

Hintergrund für die nicht fertiggestellten Protokolle soll laut „Tagesspiegel“ eine Suchterkrankung des Richters sein. Nach Gerichtsangaben ist der Jurist seit Dezember nicht mehr Vorsitzender der betroffenen Strafkammer. „Er befindet sich derzeit nicht im Dienst“, so die Sprecherin.

Die Gerichtssprecherin betonte: „Es handelt sich um einen absoluten Einzelfall, der mit der Situation des Kollegen zu tun hat und keine Rückschlüsse auf die Justiz zulässt.“ Zugleich erklärte sie, dass die Freilassung des Mannes nichts mit seiner Verurteilung zu tun hat.

Sollte das Urteil von Juni 2025 rechtskräftig werden, müsse der 28-Jährige die Haftstrafe antreten.

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