Bis zu 28 Prozent mehr
Versicherer bitten Raucher zur Kasse
10.04.2026 – 13:04 UhrLesedauer: 3 Min.
Der gelegentliche Griff zur Zigarette kann den Versicherungsschutz merklich verteuern. Was Raucher beachten müssen und warum Schwindeln riskant ist.
Rauchen ist ein teures Laster. Wer durchschnittlich 20 Zigaretten am Tag raucht, verqualmt bei einem Packungspreis von 8,40 Euro rund 3.000 Euro im Jahr. Und auch beim Versicherungsschutz zahlen Raucher höhere Preise.
Raucher zahlen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Schnitt 12,4 Prozent mehr als Nichtraucher. Das hat eine Umfrage des Geldratgebers „Finanztip“ unter insgesamt 27 Versicherern ergeben. Die Preisaufschläge unterscheiden sich dabei von Versicherer zu Versicherer. In der Spitze zahlen Raucher bis zu 28 Prozent mehr. Das können mehrere Hundert Euro im Jahr sein. Doch das ist noch vergleichsweise moderat: In der Risikolebensversicherung nämlich zahlen Raucher häufig den doppelten oder gar dreifachen Betrag.
Lange Zeit unterschieden die BU-Versicherer nicht zwischen Rauchern und Nichtrauchern. In den vergangenen Jahren haben jedoch immer mehr Anbieter Nichtrauchertarife mit günstigeren Prämien eingeführt. Der Grund ist naheliegend: Die Wahrscheinlichkeit einer schweren Erkrankung ist bei Rauchern höher. Laut Deutschem Krebsforschungszentrum haben Raucher ein mehr als doppelt so hohes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ein doppelt so hohes Risiko für Schlaganfälle. Für die Versicherer steigt folglich das Risiko, das sie sich über höhere Prämien bezahlen lassen. Ein Ausschlusskriterium ist Rauchen im Gegensatz zu besonders risikoreichen Hobbys oder bestimmten Vorerkrankungen jedoch nicht.
Auch Gelegenheitsraucher müssen tiefer in die Tasche greifen. In der Regel fragen die Versicherer beim Antrag danach, ob die versicherte Person in den vergangenen zwölf Monaten aktiv Nikotin aufgenommen hat. Selbst wer in diesem Zeitraum nur eine Zigarette geraucht hat, wird von den Versicherern als Raucher eingruppiert. Die Art und Weise des Nikotinkonsums, ob über Zigaretten, Zigarren, Pfeife oder Shisha, spielt dabei keine Rolle. Auch wer E-Zigaretten konsumiert, gilt für die Versicherer als Raucher.
Wer jedoch erst nach Abschluss der BU-Versicherung mit dem Rauchen beginnt, muss dies in der Regel nicht nachmelden. Hier unterscheidet sich die BU-Versicherung von Risikolebensversicherungen, bei der eine Änderung des Nichtraucherstatus unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden muss. Allerdings gilt es aufzupassen: Einzelne Anbieter verlangen eine Nachmeldung, wenn Versicherte mit dem Rauchen beginnen. Es empfiehlt sich also stets ein Blick ins Kleingedruckte des Vertrags. Im Gegenzug ist für Raucher auch ein nachträglicher Wechsel in den Nichtrauchertarif in der Regel nicht möglich.
Wer über seinen Raucherstatus im Versicherungsantrag falsche Angaben macht, riskiert derweil seinen Versicherungsschutz. Hegt der Versicherer Zweifel an den Angaben seines Kunden, kann er medizinische Tests verlangen. Dabei können vorrangig Abbauprodukte von Nikotin, in erster Linie Cotinin, festgestellt werden. Die häufigsten Untersuchungsmethoden sind:










