Medikamente
Rabattschlacht setzt Linnemann unter Druck
14.08.2026 – 13:57 UhrLesedauer: 4 Min.
Die Zuzahlungen für Medikamente steigen – eine Steilvorlage für Versandapotheken, die mit hohen Rabatten werben. Doch genau an diesen entzündet sich ein heftiger Streit.
Zum Jahreswechsel müssen Patienten in der Apotheke tiefer in die Tasche greifen. Im Rahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes hat die Bundesregierung die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente um 50 Prozent erhöht. Ab Januar kommenden Jahres zahlen die Kunden mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro – bislang lagen die Zuzahlungsgrenzen bei 5 bzw. 10 Euro.
Für Versandapotheken wie DocMorris ist die neue Regelung marketingtechnisch eine Steilvorlage. „Alle E-Rezepte zuzahlungsfrei“, wirbt die Schweizer Apotheke bereits jetzt auf seiner Homepage um Kunden. Auch der Konkurrent Shop Apotheke wirbt mit Rabatten von bis zu 20 Prozent.
Apotheken in Not
Eine gute Nachricht für gesetzlich Krankenversicherte, könnte man meinen – insbesondere dann, wenn diese regelmäßig auf Medikamente angewiesen sind. Doch bei den etablierten Apotheken stoßen die Preisnachlässe auf heftigen Protest. „Für uns Apotheken ist es ein weiterer Sargnagel“, zitiert die „Hamburger Morgenpost“ Apotheker Kai-Peter Siemsen.
Was Apotheken an Medikamenten verdienen
Die Vergütung für verschreibungspflichtige Medikamente ist streng geregelt. Unabhängig davon, wie teuer das Medikament ist, bekommen Apotheken einen fixen Zuschlag in Höhe von 8,35 Euro. Allerdings müssen die Apotheken den Krankenkassen einen Rabatt in Höhe von zwei Euro gewähren, sodass sie effektiv 6,35 Euro pro verkauftem verschreibungspflichtigen Medikament bekommen. Hinzu kommen noch ein prozentualer Zuschlag für das Lagerrisiko sowie kleinere Pauschalen. Die Zuzahlungen der Patienten landen nicht bei den Apotheken, sondern werden vollständig an die Krankenkassen weitergereicht.
Im Gegensatz zu den im Ausland ansässigen Versandapotheken ist es den Vor-Ort-Apotheken hierzulande untersagt, Rabatte auf rezeptpflichtige Arzneien, sogenannte Rx-Medikamente, zu gewähren. So schreibt es das deutsche Arzneimittelgesetz vor. Für die Versandapotheken gilt dieses Verbot nicht, argumentieren zumindest sie. Sie versenden ihre Medikamente aus dem Ausland, meist sitzen sie direkt hinter der deutschen Grenze. Für sie gelte folglich europäisches Recht – und dieses erlaube Rabatte. Dies habe auch der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr so bestätigt.
Ganz so eindeutig ist die Rechtslage jedoch nicht. Zwar hat der Bundesgerichtshof tatsächlich die Rabatte der Versandapotheken erlaubt. Doch inzwischen hat sich die Rechtslage in Deutschland mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz verändert. Es sieht einheitliche Preise für verschreibungspflichtige Medikamente vor, egal, wo die Kunden diese erwerben. Rabatte oder Boni sind folglich sowohl für Vor-Ort- als auch Versandapotheken verboten. Diese verneinen aber eine Vereinbarkeit des neuen Gesetzes mit EU-Recht und loben weiter Rabatte aus. Eine richterliche Entscheidung in dieser Frage steht noch aus.
Brief an die Gesundheitsministerin
Derweil erhöhen die Vor-Ort-Apotheken den Druck auf die Politik. In einem Brief an die damalige Gesundheitsministerin Nina Warken, der t-online vorliegt, fordert der Vorsitzende des Apotheken-Dachverbands ABDA, Thomas Preis, schärfere Regeln. Die bisherigen Regeln seien nicht ausreichend durchsetzbar, ein fairer Wettbewerb zwischen den einzelnen Marktteilnehmern sei nicht möglich. So warben vor allem während der zurückliegenden Fußball-Weltmeisterschaft Versandapotheken verstärkt mit dem Verzicht auf Zuzahlungen.