„Wahrheitsfindung wird beeinträchtigt“

Im Fall Rebecca Reusch: Vereinigung übt scharfe Kritik


Aktualisiert am 20.02.2026 – 12:29 UhrLesedauer: 2 Min.

Fahndungsplakate aus dem Jahr 2019 (Archivbild): Rebecca Reusch bleibt verschwunden – immer wieder wurden Polizeiinterna in dem Fall durchgestochen. (Quelle: Christoph Soeder/dpa)

Liveticker-Berichterstattung und Vorverurteilung: Im Fall Rebecca Reusch sehen Berliner Strafverteidiger ein Versagen der Medien sowie Probleme bei der Polizeiarbeit.

Der Fall Rebecca Reusch hat in den vergangenen sieben Jahren unzählige Schlagzeilen gemacht, verursachte eine Live-Berichterstattung und viele Spekulationen. Bereits 2019 kritisierte die Vereinigung Berliner Strafverteidiger die Art der Berichterstattung sowie einen Teil der Polizeiarbeit. Doch hat diese Kritik noch Bestand?

Ein Sprecher der Vereinigung sagt der Regionalredaktion von t-online in Berlin: „Diese Form der Berichterstattung war und bleibt kritikwürdig“. Dabei nennt er Berichte über den zeitweise tatverdächtigen Schwager von Rebecca. Er wurde später aus der Untersuchungshaft entlassen, weil der Ermittlungsrichter Zweifel am dringenden Tatverdacht hatte. Dennoch hätten Medien intensiv über den Fall berichtet und Details veröffentlicht, die den Mann belasteten.

Am 19. Februar verschwand die 15 Jahre alte Schülerin spurlos, nachdem sie bei ihrer Schwester und dem Schwager übernachtet hatte. Die Polizei geht von einem Tötungsdelikt aus – und hat weiter den Schwager im Fokus der Ermittlungen. Erst im Oktober 2025 durchsuchten Beamte Grundstücke in Brandenburg, unter anderem von den Großeltern des Schwagers. Mehr dazu hier.

Teilweise stammten die Informationen zu den Ermittlungen aus internen Kreisen der Polizei und waren nicht für die Öffentlichkeit gedacht. Diese Praktik gefährde die Ermittlungen erheblich, so die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger. Damit werde die „Wahrheitsfindung beeinträchtigt“, so der Sprecher weiter.

Insbesondere könne dies dazu führen, dass die Erinnerungen von Zeugen verfälscht werden. Denn bereits veröffentlichte Ermittlungsinterna würden der Polizei von Zeugen wieder berichtet und könnten fälschlicherweise als „Täterwissen“ gedeutet werden.

Der Sprecher sagt weiter: „Das Phänomen, dass die Medien ihr Publikum mit dem Grusel und dem Voyeurismus, der sich aus der ‚Lust am Verbrechen‘ speist, erreichen wollen, ist in den letzten Jahren aus unserer Sicht nicht geringer geworden.“

Im Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Die Schwelle für diesen Beweis werde in der Praxis nicht besonders hoch angelegt, auch wenn das Gesetz sich anders lese, so die Strafverteidiger aus ihrer Berufserfahrung.

Die Strafverteidiger fordern eine differenziertere Berichterstattung zu strafrechtlichen Verfahren. Diese solle versuchen, den Lesern die Hintergründe von Strafverfahren zu vermitteln. Der Rechtsstaat bekomme bereits erste Risse, wenn ihn niemand erklärt.

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger wurde 1951 gegründet und ist eigenen Angaben zufolge die älteste ihrer Art in der Bundesrepublik. Insgesamt hat sie 520 Mitglieder.

Share.
Exit mobile version