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Home » Verbraucherzentrale wirft Portal Täuschung vor
Leben

Verbraucherzentrale wirft Portal Täuschung vor

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 27, 2026
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Auf andere Seite weitergeleitet

Verbraucherzentrale verklagt Reiseportal Booking


27.08.2026 – 13:15 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Die App von Booking auf einem Smartphone (Symbolbild): Der Reiseplattform droht Ärger. (Quelle: IMAGO/Rüdiger Wölk)

Wer über booking.com nach Reisen sucht, soll auch bei Booking bleiben, wenn er bucht. Das geschieht in einigen Fällen nicht, bemängeln die Verbraucherschützer.

Wer auf dem Portal von Booking nach „Flug + Hotel“ sucht, könnte am Ende bei einem anderen Reisevermittler buchen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält die Gestaltung des Buchungsprozesses für irreführend und zieht deshalb gegen Booking vor Gericht.

Viele Reisende entscheiden sich bewusst für ein bestimmtes Buchungsportal. Erfahrungen, Empfehlungen oder Serviceversprechen können dabei eine Rolle spielen. Wer Booking auswählt und dort ein Reisepaket zusammenstellt, dürfte deshalb erwarten, die Reise auch über diesen Anbieter zu buchen.

Doch genau das geschieht bei der Option „Flug + Hotel“ nicht. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen führt booking.com Nutzerinnen und Nutzer beim Klick auf ein entsprechendes Angebot auf die Seite lastminute.com der Comvel GmbH weiter. Damit wechselt auch der Anbieter, über den die Vermittlung erfolgt.

  • Trinkgeld per Karte: Verbraucherschützer warnen vor diesem Trick

Buchungsseite sieht booking.com sehr ähnlich

Das Problem besteht aus Sicht der Verbraucherschützer darin, dass der Wechsel sich nicht auf den ersten Blick erkennen lässt. Gestaltung, Farben und Aufbau der Buchungsseite orientieren sich weiterhin am Design von booking.com, heißt es in einer Pressemitteilung.

Zwar erscheint auf der Seite der Hinweis „powered by lastminute.com“. Die Verbraucherzentrale hält diesen jedoch für nicht deutlich genug. „Der Hinweis ‚powered by lastminute.com‘ ist unserer Meinung nach leicht zu übersehen“, sagt Johanna Ebert, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Dadurch könnten Reisende davon ausgehen, dass sie sich nach wie vor im Buchungsprozess von booking.com befinden. Ebert: „Wer bewusst booking.com auswählt, darf im Buchungsprozess nicht darüber hinweggetäuscht werden, dass die Vermittlung tatsächlich über einen anderen Anbieter erfolgt“.

Für die Verbraucherschützer spielt dabei eine wichtige Rolle, dass Menschen ihre Entscheidung für ein bestimmtes Reiseportal nicht zufällig treffen. Manche wählen einen Anbieter aufgrund früherer Erfahrungen aus, andere verlassen sich auf Empfehlungen oder bestimmte Serviceversprechen. Bleibt ein Wechsel während der Buchung unklar, unterläuft das nach Ansicht der Verbraucherzentrale diese bewusste Entscheidung.

Da der Reiseanbieter nicht bereit gewesen sei, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Darstellung zu ändern, habe die Verbraucherzentrale Niedersachsen jetzt Klage eingereicht.

Darauf sollten Reisende bei der Buchung achten

Unabhängig von dem Rechtsstreit empfiehlt die Verbraucherzentrale, bei Onlinebuchungen genau hinzuschauen. Nutzerinnen und Nutzer sollten insbesondere prüfen, welches Unternehmen tatsächlich als Vertragspartner beziehungsweise Anbieter ausgewiesen ist.

Informationen dazu finden sich laut Verbraucherzentrale im Impressum der jeweiligen Seite. Gerade wenn sich das Erscheinungsbild während des Buchungsvorgangs kaum verändert, kann sich ein Blick dorthin lohnen.

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