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Home » Verbraucherzentrale warnt vor diesem Schreiben
Mobilität

Verbraucherzentrale warnt vor diesem Schreiben

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 20, 2026
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Abzocke

Diese Bußgeld-Mail sollten Autofahrer ignorieren


20.08.2026 – 10:41 UhrLesedauer: 3 Min.

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Mann am Laptop (Symbolbild): Eine Betrugsmasche zielt auf Autofahrer ab. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Dmitrii Marchenko/imago)

Eine angebliche Behörde fordert per E-Mail die Zahlung eines offenen Bußgelds und setzt Empfänger unter Zeitdruck. Die Verbraucherzentrale erklärt, woran sich die Betrugsmasche erkennen lässt.

Eine E-Mail mit dem Betreff „Wichtige Verwaltungsmitteilung Deutschland“ kann teure Folgen haben. Betrüger geben sich darin als Bundesportal aus und fordern die Empfänger auf, ein angeblich offenes Bußgeld zu bezahlen. Davor warnt die Verbraucherzentrale.

In der Nachricht behaupten die Absender, das Bußgeld sei ursprünglich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt worden. Weil mehrere Mahnungen unbeachtet geblieben seien, habe sich die Forderung inzwischen erhöht. Bezahlt werden soll über ein in der E-Mail verlinktes angebliches Verwaltungsportal.

Dabei setzen die Betrüger ihre Empfänger unter Zeitdruck: Innerhalb von 24 Stunden soll das Geld überwiesen werden. Wer rechtzeitig zahlt, soll angeblich eine Gutschrift erhalten. Erfolgt keine Zahlung, droht laut der Nachricht eine weitere Erhöhung des Bußgelds. Doch den angeblichen Verstoß gibt es nicht – und das Geld landet auf dem Konto der Betrüger.

Daran erkennen Sie die gefälschte Bußgeld-Mail

Die Verbraucherzentrale nennt mehrere Merkmale, die Empfänger misstrauisch machen sollten. Dazu zählt bereits die unseriöse Absenderadresse. Auch die Anrede „Sehr geehrter Nutzer“ ist unpersönlich.

Phishing-Warnung: Die Verbraucherzentrale zeigt in ihrem Phishingradar einen Screenshot der Betrugs-Mail.Vergrößern des Bildes
Phishing-Warnung: Die Verbraucherzentrale zeigt in ihrem Phishingradar einen Screenshot der Betrugs-Mail. (Quelle: Verbraucherzentrale)

Hinzu kommen die kurze Zahlungsfrist und der versprochene finanzielle Vorteil bei schneller Zahlung. Vor allem sollten Empfänger misstrauisch werden, wenn sie über einen Link in der Nachricht bezahlen sollen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, auf solche Nachrichten nicht zu antworten und sie in den Spam-Ordner zu verschieben. Wer überprüfen möchte, ob tatsächlich ein Bußgeld offen ist, sollte sich ausschließlich an die zuständige Behörde wenden oder offizielle Verwaltungsportale nutzen.

So erkennen Sie einen echten Bußgeldbescheid

Auch die Plattform geblitzt.de hat über die aktuelle Betrugsmasche berichtet und nennt Merkmale, an denen sich ein echter Bußgeldbescheid erkennen lässt. Demnach werden Bußgeldbescheide in Deutschland per Post zugestellt, häufig als förmliche Zustellung in einem gelben Umschlag. Sie stammen von der zuständigen Bußgeldstelle oder Verwaltungsbehörde.

Ein echter Bescheid enthält zudem die persönlichen Daten des Betroffenen und ein Aktenzeichen. Datum, Uhrzeit und Ort des vorgeworfenen Verkehrsverstoßes sowie das betreffende Kfz-Kennzeichen werden konkret genannt. Auch die angewendeten Rechtsvorschriften und die Sanktionen – etwa die Höhe des Bußgelds sowie mögliche Punkte oder ein Fahrverbot – sind aufgeführt.

Hinzu kommen Hinweise auf Beweismittel wie Messdaten oder Blitzerfotos. Außerdem enthält der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung. Darin wird auf die zweiwöchige Einspruchsfrist ab Zustellung hingewiesen.

Ein echter Bescheid enthält zudem auch die Bankverbindung der zuständigen Behörde. Eine Aufforderung, die Forderung über einen verdächtigen externen Link zu begleichen, sollte deshalb misstrauisch machen.

Immer wieder gibt es gefälschte Bußgeld-Mails

Betrüger versuchen regelmäßig, mit angeblichen Verkehrsverstößen an Geld oder persönliche Daten zu gelangen. Bereits im Vorjahr warnte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor gefälschten E-Mails mit vermeintlichen Bußgeldbescheiden.

Damals kamen die Nachrichten von einer russischen E-Mail-Adresse und warfen den Empfängern ebenfalls eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor. Gefordert wurden 158 Euro. Über einen Link sollten die angeblichen Zahlungsanweisungen als PDF aufgerufen werden.

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