Verbraucher können nachrechnen
Schufa lüftet das Geheimnis um ihre Score-Berechnung
Aktualisiert am 20.02.2026 – 10:31 UhrLesedauer: 3 Min.
Wer wissen will, wie die eigene Kreditwürdigkeit bewertet wird, kann das bei der Auskunftei Schufa bald selbst nachrechnen. Was das für Verbraucher bedeutet.
Das Versprechen der Auskunftei mit Sitz in Wiesbaden: Laien können dann ohne großen Aufwand nachrechnen, wie die Angaben zu ihrer Kreditwürdigkeit zustande komme. Für die folgenden zwölf – aus Schufa-Sicht verständlichen – Kriterien werden Punkte vergeben, in Summe 100 bis 999:
„Jedes Kriterium, das in den Score einfließt, erhält Punkte, die ganz einfach zusammengerechnet werden können und die Gewichtung im Score widerspiegeln“, erläutert die Schufa. „Verbraucherinnen und Verbraucher können so künftig einfach nachvollziehen, welche Kriterien ihren persönlichen Score wie beeinflussen und Änderungen ihres Scores leichter verstehen.“
Je höher die Gesamtpunktzahl, umso höher wird die Bonität des jeweiligen Verbrauchers eingeschätzt – also die Wahrscheinlichkeit, ob Rechnungen pünktlich bezahlt und Kredite zuverlässig getilgt werden.
Die Berechnungen von Auskunfteien wie Schufa, Creditreform oder Crif sind für Banken, Versandhändler, Mobilfunkanbieter und Energielieferanten ein wichtiger Maßstab. Sie wollen wissen, wie es um die Zahlungsmoral ihrer Kundschaft bestellt ist, bevor Verträge geschlossen und Waren übergeben werden.
Verbraucherschützer fordern seit Langem mehr Transparenz von der Schufa. Immer wieder gibt es Beschwerden von Verbrauchern, dass negative Bewertungen auf falschen oder zumindest strittigen Daten beruhen. Die Schufa begründete ihre bisherige Zurückhaltung damit, dass der Score manipuliert werden könnte, wenn das Berechnungsmodell völlig transparent wäre.
Zudem argumentiert die Schufa, der Score sei nur ein Baustein. Sie selbst treffe keine Entscheidungen zum Beispiel über die Vergabe von Krediten oder den Abschluss eines Handyvertrages. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäft treffe letztlich das Unternehmen, mit dem ein Verbraucher einen Vertrag abschließen möchte.
