Bundesgerichtshof hebt Urteil auf

Prozess um Zwangsprostitution von Sohn wird neu verhandelt

18.06.2026 – 19:06 UhrLesedauer: 2 Min.

Der Angeklagte im Sitzungssaal: Der Fall wird neu verhandelt. (Quelle: Marcus Brandt)

Ein Vater war in einem Missbrauchsverfahren teilweise freigesprochen worden. Nun muss der Fall nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs erneut verhandelt werden.

Einem Mann wird vorgeworfen, seinen damals 15-jährigen Sohn zwischen März und Juni 2022 mehrfach Männern für sexuelle Kontakte vermittelt zu haben. Das Landgericht Hamburg hielt die Treffen zwar für erwiesen, sprach den Angeklagten vom Vorwurf der schweren Zwangsprostitution jedoch frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Hamburg teilweise aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet.

Das Landgericht hatte den damals 47-Jährigen im Juli 2025 wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in Tateinheit mit Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Jugendlichen und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Vom Vorwurf der schweren Zwangsprostitution sprach das Gericht ihn jedoch frei.

Sohn legte Revision gegen den Freispruch ein

Gegen diesen Freispruch legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Sohn als Nebenkläger Revision ein. Mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch nun auf. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Hamburg muss den Fall erneut verhandeln.

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Nach der Anklage soll der Vater seinen damals 15 Jahre alten Sohn zwischen März und Juni 2022 mehreren Männern angeboten haben, teilweise über einen Online-Escortservice. Zu den Männern soll auch ein Pastor gehört haben. Nach den Vorwürfen musste sich der Jugendliche bei den Treffen unter anderem von fremden Männern am nackten Körper und im Intimbereich berühren lassen. Teilweise soll der Vater dabei im selben Raum gesessen haben.

Pastor wurde ebenso verurteilt

Das Landgericht sah allerdings nicht als erwiesen an, dass der Jugendliche zur Prostitution gezwungen worden war. Zudem verwies das Gericht auf erhebliche Widersprüche in den Aussagen des Sohnes.

Auch der Pastor wurde inzwischen verurteilt. Das Landgericht Hamburg sprach den 64-Jährigen im Mai wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen sowie wegen Besitzes eines jugendpornografischen Bildes schuldig. Er erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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