Auch in der Bundespartei findet die Idee Anklang. AfD-Chefin Alice Weidel zeigte Unterstützung, der Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich sagte kürzlich bei t-online: „Es braucht auch in Deutschland eine robuste Abschiebebehörde des Bundes.“
Die Vorstellungen der AfD unterscheiden sich also deutlich von dem, was bisher trotz des schärferen Migrationskurses von der Bundesregierung umgesetzt wird. Dabei zeigt sich, dass eine dem ICE ähnliche Behörde in Deutschland gar nicht möglich wäre, sind doch die Strukturen hier gänzlich anders.
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Denn während das ICE in den USA selbstständig Personen ermittelt, die abgeschoben werden sollen und diese daraufhin festnimmt, gibt es in der Bundesrepublik andere Zuständigkeiten. Abschiebungen sind dabei im Aufenthaltsgesetz geregelt.
Abschiebungen sind in erster Linie eine Aufgabe der kommunalen Ausländerbehörden, wobei diese an rechtsstaatliche Verfahren gebunden sind. Die Polizei ist zwar oftmals beteiligt, allerdings nur unterstützend, um „Zwang“ durchzusetzen. Jochen Kopelke, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), betont daher bei t-online: „Eine Sonderpolizei nur für Abschiebungen widerspricht dem deutschen Ideal der Einheitspolizei und der funktionalen Aufteilung.“
Die GdP plädiert daher dafür, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) personell und rechtlich so zu stärken, dass es Vollzugsaufgaben wie den Transport zum Flughafen selbstständig ausführen kann. So werde die Polizei entlastet, anstatt ihr in einer neuen Einheit noch mehr Aufgaben zu übertragen. Allerdings muss man laut Kopelke bei zusätzlichen „Kompetenzen zur Anwendung unmittelbaren Zwangs“ sehr vorsichtig agieren, um nicht das staatliche Gewaltmonopol zu untergraben. Der Ausbau des BAMF zu einer ICE-ähnlichen Behörde ist demzufolge also keine Alternative.
Kopelke kritisiert dabei die Instrumentalisierung der Polizei „für politische Symbolprojekte“. Statt zu einer Entlastung würden die Forderungen „im aktuellen System eher zu neuen bürokratischen Monstern und rechtlichen Sackgassen führen“. Eine Konzentration der Befugnisse nach ICE-Vorbild widerspreche nicht nur dem Grundgesetz, das zwischen Polizeihoheit der Länder und der Bundeskompetenz unterscheidet, sondern wohl auch der Gewaltenteilung.











