Terroranschlag

„Unschuldige in großer Zahl töten“ – Urteil zu Anschlagsplan

Aktualisiert am 08.06.2026 – 17:21 UhrLesedauer: 3 Min.

Die Männer sollen den Tod vieler Menschen in Kauf genommen haben. (Archivfoto) (Quelle: Focke Strangmann/dpa/dpa-bilder)

Zwei Männer wollten ein Blutbad anrichten und möglichst viele Menschen töten. Wie Ermittler den Anschlag zufällig verhinderten – und welche Strafe das Gericht verhängte.

Das Landgericht Bremen ist überzeugt, dass zwei Männer einen Anschlag mit Schusswaffen und Sprengstoffweste in Bremerhaven geplant haben. „Hier sollten wahllos an einem öffentlichen Ort eine Vielzahl von Opfern willkürlich getötet und verletzt werden“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.

Das Gericht verurteilte den Drahtzieher zu achteinhalb Jahren Haft wegen Verabredung zum Mord, Verabredung zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Terrorismus-Finanzierung. Sein Neffe ist psychisch krank und wurde deshalb freigesprochen. Der 20-Jährige muss in eine Psychiatrie.

Tötungsfantasie oder Islamismus – was war die Motivation?

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der jüngere Angeklagte schon seit der Grundschule schwer psychisch krank sei. Er leide unter atypischem Autismus, Depressionen, Suizid- und Zwangsgedanken. Außerhalb seiner Familie habe er kaum soziale Kontakte, sein Onkel sei für ihn eine wichtige Bezugsperson und ein männliches Vorbild.

Der 35-Jährige konvertierte vor einigen Jahren zum Islam und radikalisierte sich, wie das Gericht weiter ausführte. Als sein Neffe 14 Jahre alt war, soll er ihm zum ersten Mal Videos von Hinrichtungen des sogenannten Islamischen Staats (IS) gezeigt haben. Die Aufnahmen sollen die Zwangsgedanken und Tötungsfantasien des Jugendlichen noch verstärkt haben.

Erste Pläne zu einem Amoklauf scheiterten

Nach Überzeugung des Gerichts tauschte der inzwischen 20-Jährige Anfang vergangenen Jahres mit einem Chatpartner rechtsradikales Gedankengut aus. Er soll den Plan gefasst haben, auf den Straßen in Bremerhaven so viele Menschen wie möglich zu töten, die Tat zu filmen und online zu stellen. Der junge Mann soll sich für den Amoklauf im Internet Messer und eine Kamera gekauft haben, am Ende aber unverrichteter Dinge wieder heimgekehrt sein.

Ob der Angeklagte damals keine Opfer fand oder aus Angst einen Rückzieher machte, ist laut Gericht unklar. Das Scheitern der Pläne habe in ihm jedenfalls Scham ausgelöst und die psychischen Probleme verschärft. Schließlich soll er die Tötungsfantasien seinem Onkel anvertraut haben. „Da können wir was machen“, soll dessen Reaktion gewesen sein. Und weiter: „Ich teile deinen Traum und unterstütze deinen Traum.“

Anders als sein Onkel verfolgte der 20-Jährige keine ideologischen Ziele, wie das Gericht feststellte. Er sei lediglich neugierig gewesen, andere Menschen zu töten und habe selbst nicht mehr leben wollen. „Es ging ihm darum, im Rahmen einer gemeinsamen Anschlagsplanung mit seinem Onkel Zeit zu verbringen“, sagte der Vorsitzende Richter.

Klinik, Großveranstaltung oder Synagoge als Ziel

Nach Überzeugung des Gerichts konkretisierten die Deutschen ihre Pläne im vergangenen Sommer. Sie wollten demnach mit Schusswaffen möglichst viele Menschen töten. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte sollte sich der 20-Jährige mit einer selbst gebastelten Sprengstoffweste in die Luft sprengen. Als denkbares Ziel hätten sie eine Klinik ins Auge gefasst, eine öffentliche Großveranstaltung oder eine Synagoge in Bremerhaven.

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