Beleidigungsparagraf 188
„Das finde ich fatal“
Aktualisiert am 24.06.2026 – 15:13 UhrLesedauer: 3 Min.

Sollten Politiker besonders vor Beleidigungen geschützt werden? Viele halten das für falsch. Nun regt sich auch innerhalb der Unionsfraktion Widerstand. Druck macht auch FDP-Chef Wolfgang Kubicki.
30 Tagessätze als Strafe für nur ein Wort: Als „Lügen-Fritze“ hatte ein Mann den Bundeskanzler im Netz beschimpft. Die Staatsanwaltschaft in Heilbronn nahm die Ermittlungen auf, ein Amtsrichter fällte im März das entsprechende Urteil. Alles, weil es seit 2021 eine Neufassung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch gibt, die Beleidigungen von Politikern unter schärfere Strafe stellt.
Längst ist um diesen Passus ein Streit entbrannt, den man als Kulturkampf um die Meinungsfreiheit bezeichnen kann. Viele in Deutschland sehen den Paragrafen kritisch und sprechen sich für eine abermalige Änderung aus.
Nachdem sich zuletzt auch die Justizminister der Länder hinter einen solchen Schritt gestellt hatten, kommt nun auch innerhalb der Unionsbundestagsfraktion Bewegung in die Sache. Wie t-online aus Fraktionskreisen erfuhr, hat sich die entsprechende Arbeitsgruppe Rechtspolitik mit einer Abschwächung des Paragrafen beschäftigt. Demnach könnte er künftig nur noch für ehrenamtliche Politiker Anwendung finden, nicht jedoch für hauptberufliche Politiker. Damit wäre das Gros der Kommunalpolitiker weiter geschützt, Profi-Politiker jedoch könnten sich wie bis 2021 lediglich auf den allgemeinen Beleidigungsparagrafen 185 berufen, der für alle Bürger gleichermaßen gilt.
Preisendanz: „Sonderstrafrecht für Politiker falsch“
„Natürlich bleibt es richtig, Hassrede und verbale Bedrohungen konsequent zu bekämpfen – aber eben unabhängig davon, ob sie sich gegen Politiker oder jeden anderen Bürger richtet“, sagte der CDU-Rechtspolitiker David Preisendanz dazu. „Ein Sonderstrafrecht für Politiker halte ich für falsch.“
Kritisch sieht Preisendanz zudem, strafrechtliche Ermittlungen auch ohne Strafantrag des Betroffenen zuzulassen. So war es unter anderem im „Lügen-Fritze“-Fall geschehen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte vergangenes Wochenende klargestellt: Er selbst habe seit Beginn seiner Kanzlerschaft zu keinem Zeitpunkt selbst Strafantrag wegen Beleidigung gestellt.
Scharfe Kritik an diesem Vorgehen übt immer wieder auch der neu gewählte FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki. „Jeder Tag, an dem aufgrund dieses Paragrafen Strafverfahren eingeleitet, Durchsuchungsbeschlüsse erlassen oder Strafbefehle verhängt werden, beschädigt das Vertrauen in unsere Rechtsordnung“, sagte Kubicki t-online. „Paragraf 188 des Strafgesetzbuches muss jetzt schnell weg. Das hierfür notwendige Gesetz besteht aus zwei Artikeln: der Streichung des Paragrafen und dem Inkrafttreten nach der Verkündung.“ Wenn die Koalition sich hierbei überfordert fühle, biete er gern an, „die Vorlage zu schreiben und zur Verfügung zu stellen“.