Zwei Fahrzeuge, ein Urteil
Unfall beim gleichzeitigen Überholen: Wer ist schuld?
Aktualisiert am 23.02.2026 – 15:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Zwei Fahrzeuge setzen gleichzeitig zum Überholen an. Es kracht. Wer haftet?
Überholmanöver gehören zu den risikoreichsten Situationen im Straßenverkehr. Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz verdeutlicht, dass auch kleine Fehlentscheidungen große Konsequenzen haben können. Besonders kritisch wird es, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig die Gelegenheit zum Überholen nutzen.
In dem verhandelten Fall befand sich an der Spitze einer Kolonne ein besonders langsam fahrendes Auto. Dahinter fuhren ein weiteres Auto und zwei Motorräder. Aufgrund von Verbotszeichen und örtlichen Gegebenheiten war ein Überholen zuvor nicht möglich. Als die Kolonne auf eine andere Straße abbog, setzten beide Motorradfahrer und der Autofahrer des zweiten Wagens gleichzeitig zum Überholen an – mit der Folge einer Kollision.
Das OLG Koblenz entschied zugunsten des Autofahrers in Bezug auf die Hauptverantwortung. Zwei Drittel der Schuld wurden den Motorradfahrern zugesprochen. Gleichzeitig erkannte das Gericht an, dass der Autofahrer seine Sorgfaltspflicht teilweise verletzte: Hätte er rechtzeitig einen Schulterblick gemacht, hätte er die nahenden Motorräder erkennen können. Daher erhielt er ein Drittel der Verantwortung.
Dieses Urteil zeigt, dass erhöhte Aufmerksamkeit beim Überholen entscheidend ist. Auch wenn andere Verkehrsteilnehmer riskante Manöver planen, bleibt die eigene Verantwortung ungeteilt. Ein rechtzeitiger Blick in den Rückspiegel und vorausschauendes Fahren können Unfälle vermeiden.
Mit dieser Einstellung ist man nicht nur regelkonform unterwegs, sondern auch ein sicherer Teil des Straßenverkehrs. Wer seine Verantwortung kennt, sorgt dafür, dass Überholmanöver ohne böse Überraschungen verlaufen.










