Fall nach Deutschland verlegt?

Das sagen die Anwälte von Christian Ulmen


Aktualisiert am 31.03.2026 – 06:19 UhrLesedauer: 3 Min.

Christian Ulmen: Das Verfahren gegen den Schauspieler in Palma de Mallorca ist derzeit ausgesetzt. (Archivbild) (Quelle: Hannes Magerstaedt/Getty Images)

Die Anwälte von Christian Ulmen haben sich zu neuen Entwicklungen im Verfahren in Spanien geäußert. Demnach könnte der Fall nun nach Deutschland verlagert werden.

Am Montagabend haben sich die Anwälte von Christian Ulmen auf der Plattform X zu den Ermittlungen in Spanien geäußert. Die Berliner Kanzlei, die den Schauspieler presserechtlich vertritt, erklärte, man habe „soeben die Information erhalten, dass die Staatsanwaltschaft Palma de Mallorca beantragt hat, die fehlende Zuständigkeit der spanischen Gerichte für die von Frau Fernandes angezeigten Sachverhalte festzustellen und das Verfahren nach Deutschland abzugeben“. Von den Behörden in Spanien liegt bislang keine Bestätigung dafür vor, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Weiter führen die Anwälte in dem Schreiben aus, die spanische Staatsanwaltschaft komme zu dem Ergebnis, sie sei „für keinen der von der Anzeige erfassten Sachverhalte zuständig“. Zudem habe die Behörde demnach mitgeteilt, ein Vorfall, der sich im Jahr 2023 in Palma ereignet haben soll und mit der Festnahme beider Ehegatten geendet habe, sei bereits durch das zuständige Gericht eingestellt worden.

„Denjenigen weiteren zur Anzeige gebrachten behaupteten Sachverhalten, die in Spanien spielen sollen, bescheinigt die spanische Staatsanwaltschaft bereits keinerlei hinreichende strafrechtliche Relevanz. Die verbleibenden unterstellten Sachverhalte fallen ihrer Ansicht nach ausschließlich in die Zuständigkeit deutscher Behörden“, heißt es in dem Schreiben.

Die neue Einordnung der Anwälte von Christian Ulmen erfolgt vor dem Hintergrund einer früheren Darstellung des Verfahrensstands, die vom zuständigen Bezirksgericht in Palma de Mallorca am Montag zurückgewiesen worden war.

In der vergangenen Woche hatten die Ulmen-Anwälte mitgeteilt, das Verfahren auf Mallorca sei „ausgesetzt“, da es „an einer wesentlichen Voraussetzung für die Fortsetzung“ fehle; die Anzeigende habe „die erforderliche Voraussetzung, eine Erklärung vor einem spanischen Notar abzugeben, nicht erfüllt“, zudem seien „sämtliche Ermittlungshandlungen“ ausgesetzt.

Dieser Darstellung widersprach das Bezirksgericht in Palma de Mallorca nach Angaben des „Spiegel“: Zwar bestätigte das Gericht, dass das Verfahren derzeit ausgesetzt sei. Anders als von der Verteidigung dargestellt, liege der Grund dafür jedoch nicht in einem angeblich fehlenden formalen Schritt der Anzeigenden. Vielmehr müsse die zuständige Richterin zunächst entscheiden, „ob die Ermittlungen in Spanien oder in Deutschland durchgeführt werden sollen“. Eine Entscheidung darüber werde in wenigen Tagen erwartet, hieß es laut „Spiegel“. Die Anwälte korrigierten daraufhin am Montag ihre frühere Darstellung. Demnach beruhten ihre Angaben zum Stand des Verfahrens auf einer Fehlinformation.

Das Ermittlungsverfahren in Spanien gegen den Schauspieler war am 2. Dezember 2025 eingeleitet worden. Die „Abteilung für Gewalt gegen Frauen“ am Bezirksgericht Palma leitet die Ermittlungen. Collien Fernandes hatte nach Angaben des Gerichts mehrere Tatvorwürfe gegen ihren Ex erhoben: „Die Klägerin hat Anzeige wegen mutmaßlicher widerrechtlicher Aneignung des Personenstands, Geheimnisverrats, öffentlicher Beleidigung, wiederholter Misshandlung und schwerer Drohungen erstattet“, hieß es.

Share.
Exit mobile version