Stille Feiertage
Zwischen Glaube und Freiheit: Streit ums Tanzen am Karfreitag
01.04.2026 – 06:03 UhrLesedauer: 3 Min.
Bayern hat das längste Ostertanzverbot Deutschlands – 70 Stunden. Doch in München wird trotzdem getanzt.
Wer in München an Karfreitag das Tanzbein schwingen will, riskiert eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. Dennoch sind in der Stadt über die Ostertage 60 Veranstaltungen in 21 Münchner Clubs, Bars und Tanzschulen geplant. Der Widerstand gegen eines der ältesten und umstrittensten Verbote des Freistaats wächst – und er hat inzwischen sogar ein höchstrichterliches Fundament.
Bayern zählt zu den strengsten Bundesländern, wenn es um die sogenannten Stillen Tage geht. Insgesamt neun davon kennt das bayerische Feiertagsgesetz: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiligabend. An diesen Tagen sind Unterhaltungsveranstaltungen nur erlaubt, wenn ihr „ernster Charakter“ gewahrt bleibt.
Am Karfreitag sind darüber hinaus „in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten“. Das Tanzverbot erstreckt sich in Bayern über 70 Stunden – von Gründonnerstag um zwei Uhr morgens bis Ostersonntag um Mitternacht. Nur Rheinland-Pfalz übertrifft das mit 84 Stunden. Am anderen Ende der Skala liegt Bremen mit lediglich 15 Stunden Verbot.
Das bayerische Innenministerium hält das Verbot für „verhältnismäßig“. Es ziele auf die „Bewahrung des öffentlichen Raums als Ort der inneren Einkehr, der Besinnung und des Gedenkens“ ab, erklärt eine Sprecherin. Dass viele Menschen die Regelung als nicht mehr zeitgemäß empfänden, sei dem Ministerium bekannt. Eine Gesellschaft könne aber „die Rücksicht derer erwarten, die diese Tage persönlich nicht in besonderer Weise begehen“.
Rückhalt bekommt das Ministerium von den Kirchen. Die Evangelische und die katholische Kirche – vertreten durch eine gemeinsame Mitteilung der Erzdiözese München und Freising aus dem Jahr 2024 – bezeichneten eine stundenweise Ausdehnung der Öffnungszeiten von Lokalen als „Salamitaktik“ und erteilten ihr „eine klare Absage“. An dieser Haltung hat sich nach Angaben einer Bistumssprecherin seither nichts geändert.
Auch im bayerischen Landtag scheiterten Reformversuche bislang. Vor einigen Jahren lehnten die Abgeordneten einen Gesetzentwurf der Grünen ab, der eine Gleichstellung von Kultur- und Tanzveranstaltungen mit Sportevents forderte. Nur die FDP-Fraktion stimmte damals gemeinsam mit den Grünen für eine Änderung.
Die kirchliche Reformbewegung „Wir sind Kirche“ erkennt zwar den Wert religiöser Feiertage an, stellt das Tanzverbot aber angesichts schwindender Kirchenmitgliedschaft infrage. „Auch in einer mehr und mehr multireligiösen oder areligiösen Gesellschaft behalten die Feiertage der einzelnen Religionsgemeinschaften ihren Wert und sollten wechselseitig respektiert werden“, sagt ein Sprecher der Bewegung der Nachrichtenagentur dpa. Gleichzeitig betont er: In einer Zeit, in der im katholischen Bayern nur noch 60 Prozent der Menschen einer Kirche angehörten, werde es immer schwieriger, religiöse Feiertage zu schützen – und das werde auf Dauer auch Regelungen wie das Tanzverbot infrage stellen.
Auch Münchner Kulturveranstalter üben Kritik – aus handfesten wirtschaftlichen Gründen. Durch das Verbot gehen Einnahmen verloren, was viele gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten hart trifft.
