Vor Gericht
Todesfahrer von Magdeburg spricht – aber kaum zur Tat
Aktualisiert am 11.11.2025 – 13:12 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Betroffenen des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt erhoffen sich im Prozess Antworten. Der Angeklagte spricht stundenlang – doch wenig von der Todesfahrt.
Der Todesfahrer von Magdeburg hat versucht, den zweiten Prozesstag zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt zur Selbstdarstellung zu nutzen. Dabei setzte der Angeklagte Taleb al-Abdulmohsen seine Aussage fort, ohne wirklich auf den Anschlag am 20. Dezember 2024 mit sechs Toten und über 300 Verletzten einzugehen. Die Anklage wirft dem Mann aus Saudi-Arabien unter anderem vollendeten Mord in sechs Fällen und versuchten Mord an weiteren 338 Menschen vor.
Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg ermahnte den 51-Jährigen zu Beginn, zum Geschehen und der Vorgeschichte auszusagen – statt in politische Äußerungen abzuschweifen. Zudem warnte er den Angeklagten, einen zur Verfügung gestellten Laptop während der Verhandlung zu nutzen, um politische Aufrufe zu formulieren.
Am ersten Prozesstag hatte al-Abdulmohsen diesen hochgehalten und „Sept. 2026“ war zu lesen. „Da ist die nächste politische Wahl in Sachsen-Anhalt“, erklärte der Angeklagte, der als Islamkritiker bekannt ist. Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt.
Unbeeindruckt zeigte sich das Gericht zunächst von der Ankündigung des Angeklagten, erneut Nahrung zu verweigern. „Sie haben es nicht in der Hand, durch Hunger- oder Durststreik die Verhandlung zu verzögern oder zu torpedieren“, betonte Richter Sternberg. Da die Anklage verlesen sei und al-Abdulmohsen Gelegenheit hatte auszusagen, könne die Verhandlung auch ohne ihn fortgesetzt werden, erklärte Sternberg.
Der Todesfahrer sagte vor Gericht: „Jetzt mache ich den Hungerstreik seit gestern. Ich will das drei Wochen machen. Man erwartet keine körperlichen Schäden.“
Am Montag hatte der 51-Jährige zugegeben, am Steuer gesessen zu haben. „Ich bin derjenige, der das Auto gefahren hat“, sagte al-Abdulmohsen. Weitere konkrete Angaben machte er nicht, auch von Reue war keine Rede. Stattdessen kündigte er zuvor an, sich „stundenlang, vielleicht tagelang“ äußern zu wollen.
Dabei wird der Angeklagte, der selbst als Psychiater im Maßregelvollzug Bernburg psychisch erkrankte Straftäter behandelte, von einem psychiatrischen Gutachter beobachtet. Er wird an vielen Verhandlungstagen dabei sein und soll sich ein Bild von al-Abdulmohsen machen, der Gespräche mit dem Sachverständigen bislang verweigerte.
Dabei geht es vor allem um die Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt. Dem Angeklagten droht bei einer Verurteilung auch eine lebenslange Sicherungsverwahrung.
