Kosten im Blick behalten
Werkstattbesuch: Diese Fehler kosten Autobesitzer Geld
Aktualisiert am 10.11.2025 – 10:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Bei der Abholung des Wagens können unerwartete Kosten lauern. Welche Maßnahmen sorgen für einen transparenten und sicheren Ablauf in der Werkstatt?
Um böse Überraschungen bei der Abholung und Bezahlung in der Werkstatt zu vermeiden, sind klare Vereinbarungen, Transparenz und sorgfältige Kontrolle entscheidend.
Mit diesen Maßnahmen kann man Geld sparen:
Die Rechnung sollte man sich bei der Abholung und idealerweise vor der Zahlung aufmerksam durchlesen. Es sollten alle Arbeiten sowie Materialkosten einzeln aufgeführt sein.
Unklare Posten lässt man sich erklären. Bei Unklarheiten lohnt eine Frage nach dem Abrechnungssystem (AW/ZE). Bei Überschreitungen der Herstellervorgaben muss die Werkstatt dies begründen.
Vor der Auftragserteilung ist in Erfahrung zu bringen, welche Zahlungsarten die Werkstatt akzeptiert (Bar, Karte, Überweisung).
Das spart Ärger bei der Abholung, wenn die gewünschte Zahlungsart plötzlich nicht durchführbar ist.
Falls die Rechnung ungewöhnlich hoch ausfällt oder nicht wie vereinbart, bietet sich die Zahlung „unter Vorbehalt“ an mit Vermerk auf der Rechnung. Das Auto wird von der Werkstatt meistens nur herausgegeben, wenn die Rechnung beglichen oder das Einverständnis zur Ratenzahlung erteilt wird.
Um die Kosten von Beginn an im Blick zu behalten, bietet es sich an, einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu verlangen und eine feste Obergrenze für die Reparaturkosten festzusetzen. Alle Kosten, die darüber hinausgehen, müssen dann vor Reparatur neu verhandelt werden.
Der Arbeitsumfang soll klar und eindeutig im Auftrag definiert sein. Pauschale Angaben wie „TÜV-fertig machen“ oder „urlaubsfit machen“ sollten vermieden werden, da diese oft teure Zusatzarbeiten nach sich ziehen können.
Bei Abgabe sollte dem Kunden eine Kopie des Auftragsscheins mitgegeben werden. Deren Inhalte sollten noch vor Ort kontrolliert werden. Bei unerwarteten Mehrkosten muss die Werkstatt vorher informieren und die Zustimmung des Kunden einholen.
Die Werkstatt kann das Auto als Pfand einbehalten, wenn die Rechnung nicht beglichen ist. Bei Meinungsverschiedenheiten kann man die Rechnung unter Vorbehalt zahlen, einen Zeugen hinzuziehen und ggf. die Kfz-Schiedsstelle oder Verbraucherschlichtungsstelle einschalten. Reparaturen, die nicht beauftragt oder unnötig waren, müssen nicht bezahlt werden.
Tipp: Bei der Abholung eines Autos aus der Werkstatt hilft eine strukturierte Checkliste, Fehler oder Mängel sofort zu erkennen und rechtliche wie finanzielle Fallstricke zu vermeiden.
Mit einer Checkliste geht man auf Nummer sicher, damit die Fahrzeugabholung reibungslos und rechtssicher verläuft.
