Gut zu wissen

Wer aus der Kirche austritt, muss nicht mehr für das komplette Jahr Kirchensteuer zahlen. Je nach Bundesland entfällt die Kirchensteuerpflicht nach dem Monat, in dem Sie austreten oder nach dem Monat, der auf Ihren Austrittsmonat folgt. Treten Sie zum Beispiel im September aus der Kirche aus, wird ihr zu versteuerndes Einkommen nur noch zu 9/12 oder zu 10/12 für die Berechnung herangezogen.

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