Gewalttat löst Entsetzen aus
Teenager stirbt nach Faustschlag: Gericht schweigt tagelang zu Urteil
25.02.2026 – 15:14 UhrLesedauer: 2 Min.

Eine Prügelei in einem Skaterpark läuft aus dem Ruder, am Ende ist ein 16-Jähriger tot. Das Gericht verurteilt den Täter – und übt sich in Schweigen.
Der Fall hatte Ende Januar 2024 bundesweit Entsetzen ausgelöst: Der 16-jährige Filipp wollte in einem Skaterpark im Sauerland einen Streit zwischen zwei Jugendgruppen schlichten. Am Ende schlugen mehrere Personen auf den Teenager ein. Filipp starb zwei Wochen später an einer Hirnblutung im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft klagte einen ebenfalls 16-Jährigen an. In der vergangenen Woche fiel das Urteil – doch die Öffentlichkeit bekam davon zunächst gar nichts mit.
Auf Nachfrage mehrerer Medien, darunter der Nachrichtenagentur AFP, machte das Landgericht keine Angaben zum Ausgang des Verfahrens. Auch auf Nachfrage der „Bild“-Zeitung und des WDR bestätigte das Gericht lediglich, dass der Prozess zu Ende gegangen sei. Ob es ein Urteil gab und in welcher Höhe, wurde nicht mitgeteilt.
Mehrere Medien berichteten schließlich unter Berufung auf die Anwältin der Mutter von Filipp, der Täter sei zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Er müsse 80 Sozialstunden ableisten.
Auf Anfrage von t-online bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Hagen am Mittwoch erstmals die Höhe des Urteils, das bereits am Freitag gefallen war. Mittlerweile sei die Höhe des Urteils ohnehin in mehreren Medien zu lesen, so die Sprecherin. Das Urteil lautete am Ende auf Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die zuständige Kammer habe entschieden, die Höhe des Urteils zunächst nicht zu kommunizieren. „Es war eine Einzelfallentscheidung zugunsten des Persönlichkeitsschutzes des Täters“, sagte sie.
Dass Prozesse, in denen Jugendliche angeklagt sind, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, ist üblich – nicht aber, dass auch das Urteil geheim gehalten wird. Prozesse unterliegen dem Öffentlichkeitsgrundsatz. Auf der Webseite des Justizministeriums heißt es dazu: „Die Urteilsverkündung erfolgt immer öffentlich, jedoch kann (…) auch hier durch einen besonderen Beschluss die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.“
Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) wollte sich auf Anfrage von t-online nicht zu dem Fall äußern. Ein Sprecher teilte mit: „Es handelt sich um konkrete Rechtsprechung in einem Einzelfall. Diese kommentieren wir als Ministerium aus grundsätzlichen Erwägungen nicht.“ Die Entscheidung unterliege der „verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit“.