Warnstreik am BER
Flugausfall trifft Passagiere – was Reisende jetzt fordern können
18.03.2026 – 12:39 UhrLesedauer: 1 Min.
Verdi legt am Mittwoch den Flughafen Berlin-Brandenburg lahm – zahlreiche Passagiere sind betroffen. Was sie jetzt einfordern können.
Betroffene Passagiere haben konkrete Rechte. Wie die Verbraucherzentrale Berlin erklärte, müssen Airlines Fluggästen entweder eine Umbuchung auf einen anderen Flug anbieten oder den Ticketpreis erstatten.
Die Fluggesellschaften seien im vorliegenden Fall von Entschädigungszahlungen befreit, so die Verbraucherzentrale Berlin. Der Streik falle laut Verbraucherzentrale Berlin nicht in den Verantwortungsbereich der Airlines.
Die EU-Fluggastrechteverordnung verpflichtet Airlines bei Verspätungen und Ausfällen zu Ausgleichszahlungen. Je nach Streckenlänge betragen diese zwischen 250 und 600 Euro.
Die Zahlungspflicht entfällt, wenn außergewöhnliche Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Airline vorliegen. Streiks gelten dabei nicht grundsätzlich als außergewöhnlicher Umstand.
Streikt das Personal der Airline selbst, trägt die Fluggesellschaft die Verantwortung gegenüber den Passagieren. Im aktuellen Fall hat Verdi das Flughafenpersonal zum Streik aufgerufen – nicht das Personal einer einzelnen Fluggesellschaft.
