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Home » Strafverfahren eingeleitet: Bundespolizei stoppt „Polisei“-Auto
Mobilität

Strafverfahren eingeleitet: Bundespolizei stoppt „Polisei“-Auto

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 5, 2026
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Strafverfahren eingeleitet: Bundespolizei stoppt „Polisei“-Auto

Der Aufdruck war nicht das Problem

Bundespolizei zieht „Polisei“ aus dem Verkehr


Aktualisiert am 05.08.2026 – 17:58 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Kurioser Look, ernster Befund: Der grün-weiße Wagen war weder zugelassen noch versichert. (Quelle: Bundespolizeiinspektion Kleve)

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Ein grün-weißes Auto mit merkwürdiger Aufschrift bringt zwei Geschwister in ernsthafte Schwierigkeiten. Ihr Irrtum über eine vermeintliche Internetregel hat Folgen.

In Nettetal im Kreis Viersen (Nordrhein-Westfalen) ist Bundespolizisten ein grün-weißes Auto mit ungewöhnlicher Aufschrift aufgefallen. Auf dem Wagen stand nicht „Polizei“, sondern „Polisei“. Doch das war nicht das einzige Problem: Das Fahrzeug war weder zugelassen noch versichert.

Am Steuer saß laut Angaben der Bundespolizei eine 27-jährige Frau. Der Halter des Autos war ihr 21-jähriger Bruder. Er fuhr in einem zweiten Fahrzeug hinterher.

Ein folgenreicher Irrtum

Die Geschwister beriefen sich gegenüber den Beamten darauf, dass sie im Internet gelesen hätten, dass man ein unversichertes Fahrzeug von der Werkstatt nach Hause fahren dürfe.

Die Polizisten stellten jedoch klar, dass sich die Geschwister strafbar machten. Gegen beide wurde ein Strafverfahren eingeleitet – aber nicht wegen des „Polisei“-Aufdrucks, sondern wegen Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Weitere Angaben zu möglichen Strafen machte die Bundespolizei zunächst nicht.

Was beim Polizeilook erlaubt ist

Ein Auto im Polizeilook ist nicht automatisch verboten. Das Design von Polizeifahrzeugen ist grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt. Dennoch gibt es klare Grenzen. Reflektierende Folien, Leuchtstreifen, Blaulicht oder Hoheitszeichen dürfen private Fahrzeuge nicht tragen. Solche Merkmale sind der echten Polizei vorbehalten oder können im Straßenverkehr unzulässig sein.

Auch beim Schriftzug wird es heikel. Der Begriff „Polizei“ darf auf privaten Fahrzeugen nicht verwendet werden. Anders kann es bei erkennbar abgewandelten Begriffen wie „Police“, „Pozilei“ oder „Politur“ aussehen. Entscheidend bleibt aber der Gesamteindruck des Fahrzeugs.

Wann Strafen drohen können

Wer mit einem privaten Auto den Eindruck erweckt, ein echtes Einsatzfahrzeug zu fahren, riskiert Ärger. Je nach Fall kann der Vorwurf der Amtsanmaßung im Raum stehen. Dafür sind Geldstrafen möglich, in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen.

Wer sein Auto auffällig umbauen oder folieren lassen will, sollte deshalb vorher Fachleute fragen. Prüforganisationen wie TÜV oder Dekra können einschätzen, ob ein Umbau zulässig ist.

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