Streit um Kamerabrillen

Strafanzeige gegen Meta und bekannte Optikerketten


12.08.2026 – 12:02 UhrLesedauer: 2 Min.

Meta-Chef Mark Zuckerberg: HateAid erstattet Anzeige gegen den Verkauf der Kamerabrillen. (Quelle: Image Press Agency/imago)

Kamerabrillen von Meta sind kaum als solche zu erkennen. Eine Organisation hält den Verkauf für strafbar und zeigt auch Fielmann und MediaMarkt an.

Die Menschenrechtsorganisation HateAid hat Strafanzeige wegen des Verkaufs von Kamerabrillen in Deutschland erstattet. Sie richtet sich gegen die Geschäftsführungen von Meta, die Brillenhersteller Ray-Ban und Oakley sowie die Händler Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt. Eingereicht wurde sie nach Angaben der Organisation bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt am Main.

Die Brillen von Meta und Ray-Ban haben eine Kamera und ein Mikrofon eingebaut, sehen aber aus wie gewöhnliche Sonnenbrillen. Genau darin sieht HateAid einen Rechtsverstoß: Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz verbietet es, Geräte auf den Markt zu bringen, die als Alltagsgegenstand getarnt und dazu bestimmt sind, andere unbemerkt zu filmen oder abzuhören. Die Modelle seien von normalen Ray-Ban-Brillen kaum zu unterscheiden, argumentiert die Organisation.

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Bei einer Verurteilung drohen den Verantwortlichen laut HateAid Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, zusätzlich könnten die Gewinne eingezogen werden. Ob die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet, ist offen. Eine Anzeige kann jede Person stellen, über die Aufnahme von Ermittlungen entscheidet die Behörde.

Bundesnetzagentur prüft Verkaufsverbot

HateAid verlangt neben einem Vertriebsstopp, dass solche Brillen nur verkauft werden dürfen, wenn sie als Kamerabrillen erkennbar sind – etwa durch eine farbliche Kennzeichnung der Linse, die „sicher vor Manipulationsversuchen“ ist. Für Aufnahmen sollen nach dem Willen der Organisation ähnliche Grenzen gelten wie für Dash- oder Bodycams.

Behörden befassen sich schon länger mit den Geräten. Die Bundesnetzagentur prüft derzeit, ob die Brillen unter das Verbot getarnter Aufnahmegeräte fallen und vom Markt genommen werden müssen. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Thomas Fuchs erklärte Ende Juli, ein Verbot in Deutschland sei möglich. Seine Behörde hatte die Brillen getestet und festgestellt, dass die kleine Leuchte, die eine laufende Aufnahme anzeigt, im Alltag kaum auffalle.

Meta weist die Kritik zurück und verweist auf die Aufnahmeleuchte, einen Schutz gegen deren Manipulation sowie darauf, dass die Aufnahmen zunächst auf dem Gerät gespeichert werden.

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