2.000 Euro jetzt verloren?

Steuerfreie Aktivrente kam im Januar oft noch nicht an

Aktualisiert am 18.02.2026 – 10:31 UhrLesedauer: 2 Min.

Rentnerin bei der Arbeit: Wer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat und weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro des Lohns steuerfrei einstreichen. (Quelle: Eva-Katalin/getty-images-bilder)

Die neue Aktivrente erlaubt Rentnern eigentlich einen steuerfreien Hinzuverdienst. Im Januar wurden bei vielen aber doch Steuern abgeführt.

Pünktlich zum Jahresbeginn 2026 ist die sogenannte Aktivrente an den Start gegangen. Sie ermöglicht es Ruheständlern, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuzuverdienen. Das soll dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken.

Doch manch einer, der von dem Angebot Gebrauch gemacht hat, hat sich im Januar verwundert die Augen gerieben. Denn der Arbeitslohn wurde zunächst ganz normal und ohne erkennbaren Vorteil besteuert. Was ist da los?

„Tatsächlich liegt die Ursache weniger bei den Arbeitgebern als im zeitlichen Ablauf der Gesetzgebung“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Weil die entsprechende steuerliche Regelung spät im Jahr verabschiedet wurde, sei kaum Zeit für die praktische Umsetzung geblieben.

Lohnabrechnungsprogramme hätten nicht mehr angepasst werden können, zentrale Auslegungsfragen seien erst im Februar von der Finanzverwaltung geklärt worden. Doch erst damit können Softwareanbieter ihre Programme final adaptieren, testen und freigeben. Darum war eine flächendeckende Umsetzung zum 1. Januar schlicht nicht möglich.

Für Betroffene stellt sich nun aber die Frage: Ist das zu viel einbehaltene Geld jetzt verloren? Die klare Antwort lautet dem Bund der Steuerzahler zufolge: nein. Wurde im Januar zu viel einbehalten, erfolgt eine Korrektur.

Sobald die erforderlichen Software-Updates eingespielt sind, führen die meisten Abrechnungssysteme automatisch eine sogenannte Rückrechnung durch. „Der betroffene Monat wird neu berechnet, und die zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird mit einer der nächsten Gehaltsabrechnungen erstattet“, erklärt Daniela Karbe-Geßler.

„Arbeitgeber warten üblicherweise nicht bis zum Jahresende, sondern korrigieren, sobald es technisch möglich ist“, so die Steuerexpertin. Nur in Ausnahmefällen – etwa wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet wurde und es keine weitere Lohnzahlung gibt – erfolgt die Erstattung erst über die Einkommensteuererklärung im Folgejahr.

Wann genau die Rückzahlung erfolgt, hängt vom jeweiligen Abrechnungssystem und vom Zeitpunkt des Updates ab. In vielen Fällen dürfte die Korrektur ein oder zwei Monate nach Bereitstellung der technischen Anpassung sichtbar werden. Für die Betroffenen bedeutet das vor allem eines: Sie müssen sich in Geduld üben. Um einen dauerhaften finanziellen Nachteil handelt es sich damit aber für keinen der Betroffenen. Sie müssen lediglich länger warten, bis der Steuervorteil bei ihnen ankommt.

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