4. Fort- und Weiterbildungskosten

Wenn Sie sich fortbilden möchten, können Sie die Ausgaben dafür steuerlich absetzen. Das kann sich lohnen, weil Kurs- und Prüfungsgebühren, Kosten für Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Fahrtkosten ins Geld gehen.

Damit Ihre Weiterbildung steuerlich anerkannt wird, muss eine Bedingung erfüllt sein: Sie sollte es Ihnen möglich machen, Ihre „berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen“, so steht es im § 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Dann können Sie die Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Eine Höchstgrenze gibt es nicht.

5. Kinderbetreuung

Die Musikschule, neue Schulbücher, die Klassenfahrt – Kinder kosten Geld. Vieles müssen Eltern allein tragen. Über die Steuererklärung ist es dennoch möglich, die eine oder andere Ausgabe abzusetzen. Für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren können Eltern zum Beispiel zwei Drittel der Betreuungskosten bis maximal 4.800 Euro pro Jahr und Kind geltend machen – für die Kita, den Hort oder die Tagesmutter, so Christina Georgiadis vom VLH.

Aber: „Eltern müssen eine Rechnung über die Kosten der Kinderbetreuung vorliegen haben und diese per Überweisung begleichen“, sagt Georgiadis. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

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