Aktualisiert am 11.03.2026 – 07:27 UhrLesedauer: 3 Min.
Eine Frau macht ihre Steuererklärung: Mit Pauschalen kann man sich das Leben erleichtern. (Quelle: damircudic/getty-images-bilder)
Die Abgabefrist für die Steuererklärung läuft. t-online erklärt, welche Pauschalen Sie legal und ohne großen Aufwand nutzen können.
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Die Einkommensteuererklärung zu erledigen, ist wohl für die wenigsten Menschen eine Freude. Umso besser also, wenn es Möglichkeiten gibt, die Aufgabe ohne großen Zeitaufwand hinter sich zu bringen. Das Zauberwort dafür lautet: Steuerpauschalen.
Diese Beträge dürfen Sie ohne Einzelnachweise in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Das heißt: An diesen Stellen wird die Steuererklärung nicht bis ins kleinste Detail geprüft. Das soll den Beamten, aber auch den Steuerpflichtigen die Arbeit erleichtern. Dabei gilt: Belege und Nachweise müssen zwar nicht mitgeschickt, aber für eventuelle Rückfragen des Finanzamts aufbewahrt werden.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Pauschalen:
Wenn Sie kein eigenes Auto nutzen, gilt ein Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr. Bei einer 5-Tage-Woche erkennt das Finanzamt meist 230 Arbeitstage an. Selbst wenn Sie außer dem Arbeitsweg keine weiteren Werbungskosten geltend machen können, lohnt sich die Angabe bereits ab 15 Kilometern. Denn dann überschreiten Sie allein mit der Pendlerpauschale die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro.
Diese wird bei jedem Steuerzahler automatisch berücksichtigt, sodass sich ein Eintrag der einzelnen Posten in der Steuererklärung erst dann lohnt, wenn Sie damit über 1.230 Euro kommen. Die Angaben zur Pendlerpauschale tragen Sie in der Steuererklärung in die Anlage N ab Zeile 30 ein.
Arbeiten Sie überwiegend zu Hause, dürfen Sie für jeden Tag sechs Euro als Tagespauschale ansetzen, maximal 1.260 Euro im Jahr (entspricht 210 Homeoffice-Tagen). Dabei ist ein separates Arbeitszimmer nicht erforderlich. Auch wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eigentlich einen Arbeitsplatz stellt, dürfen Sie die Pauschale geltend machen, wenn Sie diesen an einzelnen Tagen nicht nutzen. Die Homeoffice-Pauschale gehört ebenfalls in die Anlage N. Die dafür vorgesehenen Felder finden Sie in Zeile 61.