Die folgende Liste zeigt die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung im Überblick:

Können Sie Ihre Steuererklärung aus einem triftigen Grund nicht rechtzeitig abgeben, sollten Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Ein solcher Grund kann etwa eine längere Krankheit, ein Auslandsaufenthalt oder ein Umzug sein.

Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Außerdem sollten Sie ihn begründen und einen neuen Termin nennen. Bitten Sie das Finanzamt darum, Ihnen eine Bestätigung zu schicken. Einen Anspruch auf die Fristverlängerungen haben Sie allerdings nicht.

Versäumen Sie die Frist für Ihre verpflichtende Steuererklärung, hängt die Härte der Sanktionen davon ab, wie sehr Sie in Verzug sind.

Geben Sie Ihre Steuererklärung 2025 höchstens 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres ab, haben Finanzbeamte noch einen Ermessensspielraum, ob sie einen Verspätungszuschlag festsetzen und wie hoch der ausfällt. Danach müssen sie den Zuschlag verlangen – zuzüglich zu einer möglichen Steuernachzahlung.

Laut § 152 Abgabenordnung beträgt der Verspätungszuschlag 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Monat.

Das Finanzamt kann auf den Verspätungszuschlag allerdings verzichten, wenn Ihnen dem Steuerbescheid zufolge eine Erstattung zusteht. Gleiches gilt, wenn die Steuer mit 0 Euro festgesetzt wird. Neben dem Zuschlag gibt es noch Zwangsgeld, Steuerschätzung und Verspätungszinsen als mögliche weitere Sanktionen.

Manchmal fordert Sie das Finanzamt auch per Post dazu auf, eine Steuererklärung abzugeben. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es eine sogenannte Kontrollmitteilung über Einkünfte erhalten hat, die sich auf die Steuer auswirken können. Dazu zählen etwa ein Erbe, eine Schenkung oder Kapitalerträge.

Kommen Sie diesem Schreiben in jedem Fall nach. Verpassen Sie die darin festgesetzte Frist, droht auch hier der Verspätungszuschlag.

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