Umgangsrecht endgültig entzogen
Christina Block darf Kinder nicht mehr sehen
Aktualisiert am 03.11.2025 – 13:29 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Steakhauserbin Christina Block hat das Sorge- und Umgangsrecht für ihre Kinder Klara und Theodor verloren. Ein dänisches Gericht entschied letztinstanzlich.
Im Streit um das Sorge- und Umgangsrecht von zwei Kindern der Steakhauserbin Christina Block hat ein dänisches Gericht geurteilt: Wie zuerst die „Bild“-Zeitung berichtete, darf Block ihre Kinder Klara und Theodor nicht mehr sehen.
Hensels Anwalt Philip von der Meden erklärte: „Es ist damit endgültig entschieden, dass es im Interesse der Kinder ist, bei ihrem Vater zu leben.“ Es gebe kein weiteres Rechtsmittel, weder in Dänemark noch in Deutschland.
Bereits im Mai hatte ein dänisches Familiengericht ein Urteil in dem Fall gesprochen, gestützt auf Aussagen der Kinder zu Erfahrungen im Haushalt der Mutter. Christina Block hatte Berufung eingelegt. Diese wurde jetzt letztinstanzlich vom Landgericht von West-Dänemark zurückgewiesen.
Klara und Theodor sollen keinerlei Kontakt mehr zu ihrer Mutter haben, berichtete die „Bild“. Laut dem dänischen Gericht seien die Kinder schwer traumatisiert und hätten deutlich und wiederholt erklärt, dass sie keinen Kontakt zu ihrer Mutter wünschten. Ein neues psychologisches Gutachten, wie von Christina Block gefordert, lehnte das Gericht ab.
Christina Block zeigte sich schockiert. „Ich bin erschüttert über das Urteil in Dänemark“, zitierte sie der „Focus“. „Ich hatte gehofft, dass das dänische Gericht vor einer so weitreichenden Entscheidung endlich auch ein familienpsychologisches Gutachten bezüglich des seelischen Zustands unserer Kinder und der Erziehungsfähigkeit beider Elternteile verfügt.“
Das dänische Landgericht befand allerdings, es lägen bereits umfangreiche Belege vor, darunter Schulberichte und mit den Kindern geführte Gespräche. Eine erneute Untersuchung würde den Kindern nur schaden.
Mehr Informationen in Kürze.











