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Home » Steakhaus-Erbin darf ihre Kinder nicht mehr sehen
Panorama

Steakhaus-Erbin darf ihre Kinder nicht mehr sehen

MitarbeiterBy MitarbeiterNovember 3, 2025
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Steakhaus-Erbin darf ihre Kinder nicht mehr sehen

Umgangsrecht wohl endgültig entzogen

Christina Block darf Kinder nicht mehr sehen


Aktualisiert am 03.11.2025 – 16:37 UhrLesedauer: 3 Min.

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Ein Gericht in Dänemark untersagt Christina Block den Kontakt zu zwei Kindern. (Quelle: dpa)

Die Steakhauserbin Christina Block hat das Sorge- und Umgangsrecht für ihre Kinder Klara und Theodor verloren. Ein dänisches Gericht entschied – voraussichtlich letztinstanzlich.

Im Streit um das Sorge- und Umgangsrecht von zwei Kindern der Steakhauserbin Christina Block hat ein dänisches Gericht geurteilt: Wie zuerst die „Bild“-Zeitung berichtete, darf Block ihre Kinder Klara und Theodor nicht mehr sehen.

Hensels Anwalt Philip von der Meden erklärte: „Es ist damit endgültig entschieden, dass es im Interesse der Kinder ist, bei ihrem Vater zu leben.“ Es gebe kein weiteres Rechtsmittel, weder in Dänemark noch in Deutschland.

Rein theoretisch existiert allerdings noch eine höhere Instanz in Dänemark, das Oberste Gericht in Kopenhagen. Dies lässt jedoch in der Regel nur sehr außergewöhnliche Fälle zur erneuten rechtlichen Prüfung zu.

Bereits im Mai hatte ein dänisches Familiengericht ein Urteil in dem Fall gesprochen, gestützt auf Aussagen der Kinder zu Erfahrungen im Haushalt der Mutter. Christina Block hatte Berufung eingelegt und das alleinige Sorgerecht gefordert, zumindest aber das gemeinsame Sorgerecht sowie einen begleiteten Umgang. Die Berufung wurde jetzt vom Landgericht von West-Dänemark zurückgewiesen.

Klara und Theodor sollen keinerlei Kontakt mehr zu ihrer Mutter haben, berichtete die „Bild“. Laut dem dänischen Gericht seien die Kinder schwer traumatisiert und hätten deutlich und wiederholt erklärt, dass sie keinen Kontakt zu ihrer Mutter wünschten. Ein neues psychologisches Gutachten, wie von Christina Block gefordert, lehnte das Gericht ab.

Christina Block zeigte sich schockiert. „Ich bin erschüttert über das Urteil in Dänemark“, zitierte sie der „Focus“. „Ich hatte gehofft, dass das dänische Gericht vor einer so weitreichenden Entscheidung endlich auch ein familienpsychologisches Gutachten bezüglich des seelischen Zustands unserer Kinder und der Erziehungsfähigkeit beider Elternteile verfügt.“

Das dänische Landgericht befand allerdings, es lägen bereits umfangreiche Belege vor, darunter Schulberichte und mit den Kindern geführte Gespräche. Der Vater habe die Kinder nicht von der Mutter entfremdet. Eine erneute Untersuchung würde den Kindern nur schaden.

Christina Block steht aktuell in Hamburg vor Gericht. Die 52-Jährige ist angeklagt, während des Sorgerechtsstreits um Klara und Theodor den Auftrag erteilt zu haben, ihre Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark zu entführen. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, bestreitet das. Es gibt sechs Mitangeklagte.

Hensels Anwalt von der Meden erhofft sich nun auch Auswirkungen des dänischen Urteils auf den Prozess in Deutschland. „Das Gericht hat auch festgestellt, dass es niemals eine Entfremdung gegeben hat, sondern die Kinder frei ihren Willen gebildet haben“, erklärte er t-online. „Ich hoffe, dass im Strafverfahren gegen Christina Block die haltlosen Behauptungen der Entfremdung nun aufhören.“

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