Muss Alfons Schuhbeck erneut vor Gericht? Dem Starkoch könnte ein weiteres Strafverfahren drohen. Mit für ihn erheblichen Konsequenzen.

Das Orlando-Haus in München gilt als Prachtbau. Das fünfstöckige Gebäude mit der opulenten Schaufassade und seinem an die Renaissance angelehnten Interieur steht unter Denkmalschutz. In seinem Inneren beherbergte es lange Zeit eines der prominentesten Lokale der Stadt: das Orlando. Dort empfing der Spitzengastronom Alfons Schuhbeck in seinem Restaurant „Orlando“ die Münchner Prominenz zum Dinieren.

Lange ist es her. Inzwischen sitzt Schuhbeck hinter Gittern. Verurteilt zu drei Jahren und zwei Monaten Haft wegen Steuerhinterziehung. Im Februar wurde der Starkoch in die Haftanstalt Rothenfeld bei Andechs verlegt, wo er laut eines Medienberichts in den Genuss von Freigängen kommen soll. Doch damit könnte es bald wieder vorbei sein.

Denn wie die „Süddeutsche Zeitung“ nun berichtet, soll Schuhbeck sich nicht nur der Steuerhinterziehung, sondern auch der Insolvenzverschleppung und des Subventionsbetrugs schuldig gemacht haben.

Die Zeitung beruft sich dabei auf den für Schuhbecks Finanzen beauftragten Insolvenzverwalter. Demnach soll das „Orlando“ schon seit Jahren zahlungsunfähig gewesen sein. Allerdings soll Schuhbeck die Pleite seines Nobel-Restaurants verschleppt haben, unter anderem durch Betrug bei den Corona-Beihilfen.

Ob es aber überhaupt so weit kommt, ist ungewiss. Für Schuhbeck wäre es ein herber Rückschlag auf seinem Weg in die Freiheit. Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

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