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Home » Stadt verbietet Pools, Rasen und Autowäsche
Deutschland

Stadt verbietet Pools, Rasen und Autowäsche

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 14, 2026
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Stadt verbietet Pools, Rasen und Autowäsche

Wasser wird immer knapper

Stadt verbietet Pools und Autowäsche – hohes Bußgeld

14.07.2026 – 14:54 UhrLesedauer: 2 Min.

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Ein Swimming-Pool in einem Garten (Symbolbild): München verhängt eine Allgemeinverfügung, um Wasser zu sparen. Pools dürfen nun erst einmal nicht mehr befüllt werden. (Quelle: Nestor Bachmann/dpa)

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In München gelten ab sofort Einschränkungen beim Wasserverbrauch. Wer gegen die Regeln verstößt, nimmt ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro in Kauf.

Der Wasserverbrauch steigt deutlich, zugleich sind die Grundwasserstände angespannt: Die Stadt München schränkt deshalb mit sofortiger Wirkung die Nutzung von Trink-, Grund- und Oberflächenwasser ein. Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat am Dienstag eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Nach Angaben der Stadtwerke ist die Netzeinspeisung innerhalb einer Woche um rund zwölf Prozent gestiegen: von etwa 330 Millionen auf knapp 370 Millionen Liter pro Tag. Nach dem außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling sei die Wasserversorgung derzeit stark belastet, teilte Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) über Instagram mit.

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Auch die für die kommenden Tage angekündigten Gewitter und Regenfälle würden nach Einschätzung der Stadt nicht ausreichen, um die Lage nachhaltig zu entspannen.

Bußgelder: Verbote für Pools, Rasen und Autowäsche

Bis einschließlich 1. August ist es grundsätzlich verboten, Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz oder Grundwasser für private Pools, Badebecken, Springbrunnen, Wasserspiele oder Wasserbehälter zu verwenden.

Haus-, Klein- und Schrebergärten dürfen zwischen 9 und 19 Uhr nicht bewässert werden. Ausgenommen sind unter anderem wassersparende Tröpfchenbewässerungen sowie gewerblich oder öffentlich genutzte Flächen. Rasenflächen und sonstige private Grünflächen dürfen hingegen grundsätzlich nicht bewässert werden.

Ebenfalls untersagt sind:

  • das Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen
  • das Abspritzen von Terrassen, Hauswänden, Dächern, Straßen, Höfen oder Wegen oder der private Einsatz von Hochdruckreinigern auf diesen Flächen
  • das Befeuchten von Baustellen und Baustraßen, sofern es nicht behördlich vorgeschrieben ist.

Ausnahmen gelten etwa für Einsatzfahrzeuge oder Maßnahmen, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit notwendig sind.

Wasserentnahme aus Flüssen und Seen verboten

Aus Oberflächengewässern im Münchner Stadtgebiet darf vorläufig überhaupt kein Wasser mehr entnommen werden. Ausgenommen bleiben unter anderem das Schöpfen kleiner Mengen mit Handgefäßen, die Versorgung von Vieh sowie bestimmte landwirtschaftliche Nutzungen.

Die Verfügung ist sofort vollziehbar. Verstöße können nach Angaben der Stadt als Ordnungswidrigkeit verfolgt und im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Sollte die Trockenheit anhalten, kann die Stadt die Maßnahmen über den 1. August hinaus verlängern. Entspannt sich die Situation vorher, ist auch eine frühere Aufhebung möglich.

Stadt lässt langfristige Wasserstrategie entwickeln

Der Oberbürgermeister hat nach eigenen Angaben zudem das Klima- und Umweltschutzreferat sowie die Stadtwerke beauftragt, eine langfristige Wasserstrategie zu erarbeiten. Damit soll die Versorgung Münchens auch bei häufigeren Hitze- und Trockenperioden gesichert werden.

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