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Home » Stadt legt Beschwerde bei Verwaltungsgericht ein
Deutschland

Stadt legt Beschwerde bei Verwaltungsgericht ein

MitarbeiterBy MitarbeiterFebruar 19, 2026
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Stadt legt Beschwerde bei Verwaltungsgericht ein

„Absurdes Hin und Her“

Streit um Tempo 30: Stadt geht in Berufung


Aktualisiert am 19.02.2026 – 11:52 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Ein Arbeiter montiert ein neues „50 km/h“-Schild an der Landshuter Allee an (Archivbild). Muss es künftig wieder abgeschraubt werden? (Quelle: Peter Kneffel/dpa/dpa-bilder)

München legt Beschwerde gegen das Urteil zur Landshuter Allee ein und will Tempo 30 vorerst verhindern. Oberbürgermeister Dieter Reiter hält die Entscheidung für unnötig.

Die Landeshauptstadt München hat Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München zur Einführung von Tempo 30 an der Landshuter Allee eingelegt. Zugleich hat sie beantragt, das sofortige Aufstellen der entsprechenden Verkehrsschilder bis zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auszusetzen. Das teilte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Donnerstag über sein Büro mit. Gleichzeitig warnte er vor Mehrkosten für den Steuerzahler.

Die Stadt hatte im Juni 2024 auf einem rund 2,5 Kilometer langen Abschnitt des Mittleren Rings ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde eingeführt, um die Belastung mit Schadstoffen durch Abgase zu verringern. Weil die Grenzwerte danach nicht mehr überschritten wurden, ordnete Reiter Mitte Januar die Rückkehr zu Tempo 50 an und ließ auch die Schilder wieder austauschen. Dagegen klagten zwei Anwohner auch im Eilverfahren. Das Verwaltungsgericht München ordnete nun erneut die Einführung von Tempo 30 an.

Oberbürgermeister Dieter Reiter erklärte am Donnerstag weiter, die geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid seien im gesamten vergangenen Jahr sowie aktuell an der betroffenen Messstelle eingehalten worden. Deshalb habe aus seiner Sicht „keinerlei Notwendigkeit“ für die Entscheidung im Eilverfahren bestanden, zumal über die Hauptsache in den kommenden Wochen entschieden werden dürfte.

Die Stadt gehe derzeit nicht von einer Gesundheitsgefährdung der Antragsteller durch Tempo 50 aus, daher sehe er keine Notwendigkeit für eine sofortige Umsetzung.

Reiter argumentierte weiter, sollte der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde stattgeben, müssten die Schilder erneut ausgetauscht werden, was einen unverhältnismäßigen Kostenaufwand verursache, den letztlich die Steuerzahler tragen müssten. Ein solches „absurdes Hin- und Her“ wäre aus seiner Sicht für die Menschen kaum nachvollziehbar. Falls das Verwaltungsgericht den Antrag auf Aufschiebung ablehne, werde sich die Stadt selbstverständlich rechtskonform verhalten und die Schilder unverzüglich austauschen.

Die Deutsche Umwelthilfe teilte unterdessen mit, dass die von ihr unterstützten Anwohner, die Tempo 30 am Ring erstritten hatten, ein Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro gegen die Stadt beantragt haben, wenn sie nicht unverzüglich das Tempolimit an der Landshuter Allee senkt. Sollte das Verwaltungsgericht dem nachkommen, könnte sich die Stadt mit der Zahlung aber auch nicht von der Verpflichtung freikaufen, die Schilder aufzustellen. Sie muss auch dann den Beschluss des Verwaltungsgerichts zu Tempo 30 weiter umsetzen.

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