Die entlassene Staatssekretärin Sabine Döring klagt gegen das Bundesbildungsministerium. Sie möchte sich in der Fördergeld-Affäre öffentlich äußern, doch das Ministerium verweigert die Genehmigung.

Sabine Döring, ehemalige Staatssekretärin im Bundesbildungsministerium, hat Klage gegen ihren früheren Arbeitgeber eingereicht. Sie möchte sich in der sogenannten Fördergeld-Affäre öffentlich äußern, aber das Ministerium verweigert ihr diese Möglichkeit. Daraufhin hat Döring entschieden, vor dem Verwaltungsgericht Berlin zu klagen. Tagesschau.de berichtete exklusiv.

Das Gericht bestätigte dem ARD-Hauptstadtstudio die Klageeinreichung durch Döring. Die Verschwiegenheitspflicht für Beamtinnen und Beamte gilt auch nach dem Ende des Dienstverhältnisses weiter. Ohne die Genehmigung des letzten Dienstherrn dürfen sie keine öffentlichen Aussagen machen oder Erklärungen abgeben.

Die Fördergeld-Affäre begann mit einem offenen Brief von Lehrenden der Freien Universität Berlin. Diese hatten nach der Räumung eines pro-palästinensischen Protestcamps durch die Polizei Anfang Mai Kritik geäußert. Daraufhin wurde im Bildungsministerium überprüft, welche Unterzeichner des Briefes Fördergelder erhielten und ob diese gestrichen werden könnten.

Es bleibt unklar, warum das Ministerium nicht möchte, dass Döring öffentlich spricht. Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hatte am 16. Juni 2024 eine gründliche und transparente Aufarbeitung versprochen. Auch bei ihrer Befragung im Bundestagsausschuss für Bildung blieb offen, wer den Auftrag zur Überprüfung der Unterzeichner gegeben hatte.

Ministerin Stark-Watzinger betonte in einer Sitzung des Bildungsausschusses, dass Personalentscheidungen nicht öffentlich diskutiert würden. Der genaue Grund für die Trennung von Staatssekretärin Döring bleibt weiterhin ungeklärt. Zudem steht zur Debatte, wann genau Stark-Watzinger über die Vorgänge informiert wurde – sie selbst gibt an, dies erst am 11. Juni erfahren zu haben.

Eine öffentliche Aussage von Sabine Döring könnte möglicherweise Klarheit über verschiedene offene Fragen bringen. Jedoch drohen ihr Disziplinarmaßnahmen seitens des Ministeriums bei einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht. Laut Bundesbeamtengesetz müssen ehemalige Beamte die Genehmigung ihres letzten Dienstherrn einholen, bevor sie aussagen dürfen.

Die Diskussion um den offenen Brief und dessen Folgen zeigt deutlich die Spannungen innerhalb des Bildungsministeriums. Auch nach mehreren Befragungen bleiben viele Fragen unbeantwortet. Inwieweit Dörings gewünschte öffentliche Äußerung dazu beitragen könnte, bleibt abzuwarten.

Obwohl Ministerin Stark-Watzinger Transparenz versprochen hat, ist unklar, warum eine Genehmigung zur Aussageerlaubnis bisher ausblieb. Die Klage von Sabine Döring wird nun vor Gericht verhandelt werden müssen.

Döring war Professorin für Philosophie, bevor sie Staatssekretärin wurde und hat sich während ihrer Amtszeit mit zahlreichen bildungspolitischen Themen befasst. Ihr Wunsch nach einer öffentlichen Stellungnahme zeigt ihre Dringlichkeit zur Klärung ihrer Rolle in der Affäre aufzuarbeiten.

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