Insolvenzdelikte
Ermittlungen gegen Kölner OB-Kandidaten – Anwalt äußert sich
Aktualisiert am 26.03.2026 – 12:00 UhrLesedauer: 3 Min.

Gegen den Kölner Ratsherren und ehemaligen Oberbürgermeisterkandidaten Roberto Campione laufen Ermittlungen. Es geht um das Parkcafé im Rheinpark in Deutz.
Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Kölner Ratsherren Roberto Campione (KSG). Es bestehe der Anfangsverdacht aufgrund von Insolvenzdelikten und Bankrottstraftaten im Zusammenhang mit dem Parkcafé im Rheinpark in Deutz. Namen bestätigte die Kölner Staatsanwaltschaft, wie in solchen Verfahren üblich, nicht. Ermittelt wird nach Informationen der Kölner Redaktion von t-online gegen Campione und eine weitere Person.
Ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft sagte auf Anfrage: „Die Staatsanwaltschaft Köln geht im Zusammenhang mit der Betriebsschließung eines rechtsrheinisch gelegenen Gastronomiebetriebs dem Anfangsverdacht von Insolvenzdelikten sowie von mutmaßlichen Bankrottstraftaten gegen zwei ehemals verantwortlich handelnde Personen des Betriebs nach.“ Zunächst hatte die „Kölnische Rundschau“ berichtet.
Details nannte der Sprecher mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Auslöser der Ermittlungen sind offenbar E-Mails, die nahelegen sollen, dass Campione Einnahmen nicht wie vorgeschrieben an den zuständigen Insolvenzverwalter weitergeleitet haben soll. Im Fokus steht eine Veranstaltung, die im Parkcafé im Rahmen der Kölner Lichter im vergangenen Jahr stattgefunden hatte.
Roberto Campione hatte das Café im Sommer 2022 gepachtet, nachdem die Stadt Köln das Gebäude aus den 1950er-Jahren jahrelang saniert hatte. Die Parkcafé GmbH & Co. KG als Betreiber hatte im vergangenen Mai Insolvenz angemeldet, das Verfahren wurde im vergangenen Juli eröffnet.
Campiones Anwalt Christian Kerner äußerte sich auf Anfrage nicht zu den detaillierten Vorwürfen und verwies auf das laufende Insolvenzverfahren. Er teilte t-online mit: „Wir dürfen darauf verweisen, dass mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens jede Verfügung über die Veranstaltungen der Parkcafé GmbH ausschließlich durch den Insolvenzverwalter erfolgte.“ Sein Mandant werde sich nicht zu Unterstellungen und Behauptungen äußern.
„Alle noch offenen Punkte befinden sich in der juristischen Klärung. Insofern bitten wir um Verständnis, dass unser Mandant mit unserer Hilfe die Gespräche und Abstimmungen mit allen Beteiligten direkt und nicht via Presse vornimmt“, erklärte Rechtsanwalt Kerner weiter.
Für die Delikte, deretwegen die Staatsanwaltschaft ermittelt, drohen bei einer Verurteilung unterschiedliche Strafen. Bei Verstößen gegen die Insolvenzordnung ist eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich. Bei einem Bankrott reicht das Strafmaß ebenfalls von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Derzeit befinden sich die Ermittlungen allerdings noch in einem frühen Stadium. Für Campione und die weitere betroffene Person gilt die Unschuldsvermutung.









