Verkehr in der Hauptstadt
Spritpreise in Berlin: Tausende Verstöße gegen Tankregelung
Aktualisiert am 06.08.2026 – 15:03 UhrLesedauer: 2 Min.
Seit April dürfen Tankstellen nur einmal am Tag, um 12 Uhr, die Preise erhöhen. Nun wird bekannt: Dagegen wird in größerem Umfang verstoßen.
Tankstellen in Berlin haben in großem Stil gegen die seit Anfang April geltende 12-Uhr-Regel verstoßen. Sie legt fest, dass Tankstellen in ganz Deutschland angesichts der stark gestiegenen Spritpreise nur noch einmal am Tag um 12 Uhr die Preise erhöhen dürfen. Im April wurde die Regelung in Berlin in mehr als 2.300 Mal nicht eingehalten, im Mai sogar mehr als 4.300 Mal. Das geht aus einer Antwort der Wirtschaftssenatsverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Jan Lehmann hervor.
Grundlage für die Angaben sind demnach zwei Datenpakete der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt (MTS-K) für die Monate April und Mai.
12-Uhr-Regel deutlich häufiger missachtet
Auffällig sei, dass die Zahl der gemeldeten Preisänderungen von April auf Mai von mehr als 143.200 auf rund 46.600 zurückgegangen sei, während die Verstöße in Summe deutlich zugenommen hätten, teilte Lehmann mit. „Es wurden also deutlich seltener am Tag die Preise angepasst, dafür wurde jedoch öfter die 12-Uhr-Regel missachtet.“ Der Anteil der Verstöße an allen Preisänderungen sei damit von rund 1,6 Prozent im April auf mehr als 9 Prozent im Mai gestiegen.
„Ob und inwiefern dieser Anstieg mit dem zum 1. Mai in Kraft getretenen, befristeten Tankrabatt zusammenhängt oder eine allgemeine Verhaltensänderung als Reaktion auf die 12-Uhr-Regel ist, ist nicht feststellbar“, betont Lehmann.
79 Verfahren eingeleitet
Maßgeblich für die Erhebung war der Senatsverwaltung zufolge nicht die Adresse der Tankstellen, sondern der Sitz der Unternehmen, die die Preise für die jeweilige Filiale festsetzen. Die Tankstellen selbst können demnach auch außerhalb Berlins liegen.
Auf Grundlage der ausgewerteten Daten hat der Senat eigenen Angaben zufolge bislang 79 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. „Für mich ist klar: Wer Regeln zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beschließt, muss sie auch konsequent kontrollieren und Verstöße wirksam ahnden“, teilte Lehmann weiter mit.










