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Home » SPD und Union nennen „Preistreiberei nicht akzeptabel“
Politik

SPD und Union nennen „Preistreiberei nicht akzeptabel“

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 17, 2026
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SPD und Union nennen „Preistreiberei nicht akzeptabel“

Preistreiberei bei Benzin und Diesel?

„Das ist nicht erklärbar, das ist auch nicht akzeptabel“


Aktualisiert am 16.03.2026 – 15:30 UhrLesedauer: 3 Min.

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Chefs der „Taskforce Spritpreise“: Der CDU-Politiker Sepp Müller (l.) und SPD-Mann Armand Zorn. (Quelle: Carsten Koall/dpa)

Benzin und Diesel sind weiterhin teuer. Eine Taskforce der Regierungskoalition hat sich deshalb mit Mineralölkonzernen und Kartellamt getroffen. Zufrieden sind SPD und Union nicht.

Auch nach einem Gespräch im Bundestag werfen die Koalitionsfraktionen den Mineralölkonzernen wegen der hohen Spritpreise Preistreiberei vor und drohen ihnen mit mehr Regulierung. Der SPD-Fraktionsvize Armand Zorn sagte nach einer Sitzung einer Taskforce der Koalition: „Den Mineralölkonzernen ist es nicht gelungen, glaubhaft zu erklären, wie die Preisgestaltung geschieht, und vor allem auch, wie die Unterschiede im europäischen Vergleich zu erklären sind.“

Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sagte, man sehe bei gleicher Abgabenlast in Italien und Frankreich, dass die Mineralölkonzerne in Deutschland bis zu 30 Cent mehr nähmen. „Das ist nicht erklärbar, das ist auch nicht akzeptabel.“ Mit einem neuen Gesetz wolle die Koalition nun die Möglichkeit schaffen, „gegen diese Preistreiberei der Mineralölkonzerne tätig zu werden“. Man wolle das deutliche Signal geben: „Hört auf, euch die Taschen vollzumachen.“

Zumindest die SPD schließt auch weitere Regulierung nicht aus. Man werde die Lage weiter beobachten, sagte Zorn, „und uns sogar vornehmen, darüber hinaus zu handeln, sollte das notwendig sein“.

In einem schnellen Verfahren will die schwarz-rote Koalition im Bundestag im Laufe der nächsten zwei Wochen ein neues Gesetz beschließen, das Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vergangene Woche angekündigt hatte. Die erste Lesung könnte schon diese Woche Donnerstag stattfinden, am Freitag dann die Expertenanhörungen und in der nächsten Woche die zweite und dritte Lesung im Bundestag. Ziel ist, dass der Bundesrat das Gesetz am 27. März endgültig beschließt.

Das Gesetz enthält den Plänen von Schwarz-Rot zufolge drei Elemente: Zum einen sollen Tankstellenbetreiber künftig nur noch einmal täglich ihre Preise erhöhen dürfen, das sogenannte österreichische Modell. Zum anderen soll das Kartellrecht an zwei Stellen verschärft werden. Das Kartellamt soll bei Missbrauch schneller reagieren können. Und zudem soll bei Missbrauch der Marktmacht künftig die Beweislast umgekehrt werden.

In einer Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf, die t-online vorliegt, heißt es zum österreichischen Modell: „Betreibern öffentlicher Tankstellen (…) wird es in Zukunft nur noch einmal am Tag um 12.00 Uhr gestattet sein, die Kraftstoffpreise zu erhöhen. Gleichzeitig sollen beliebig viele Preissenkungen erlaubt bleiben, um den Preiswettbewerb zu erhalten.“ Verstöße gegen das „Verbot der mehrfachen Preiserhöhungen“ können demnach mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Mit der Kartellrechtsverschärfung soll dem Bundeskartellamt ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Wie aus der vorliegenden Formulierungshilfe für das „Maßnahmenpaket Kraftstoffe“ hervorgeht, soll sich bei stark steigenden Preisen künftig die Beweislast umkehren: Die Unternehmen müssten dann darlegen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt seien. Dadurch solle es für Kartellbehörden deutlich leichter werden, gegen überhöhte Preise vorzugehen.

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