Mutmaßliches Entführungsopfer
Sohn von Christina Block verweigert Aussage
10.11.2025 – 18:23 UhrLesedauer: 2 Min.
Zuerst sollte Christina Blocks elfjähriger Sohn als Nebenkläger im Prozess gegen seine Mutter auftreten. Jetzt ist er nur noch Zeuge – und verweigert als solcher die Aussage.
Was geschah in der Silvesternacht 2023/24 wirklich? Wie genau gingen die Männer vor, die Christina Blocks Kinder Theodor und Klara aus der Obhut ihres Vaters entführt haben sollen? Und ergaben sich in jener Nacht eventuell Hinweise darauf, dass Block selbst die Entführung in Auftrag gegeben hat?
Ihr mittlerweile elf Jahre alter Sohn Theodor wird zumindest vor Gericht nichts zur Aufklärung dieser Fragen beitragen. Am Montag erklärte das Landgericht Hamburg, er werde als Angehöriger Gebrauch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht machen. Deshalb sei er „abgeladen“ worden.
Seine 15-jährige Schwester wird hingegen wahrscheinlich zur Aussage vor Gericht erscheinen. Dies hatte die Jugendliche über ihren Vater bereits erklären lassen. Der Termin für ihre Aussage wurde jetzt allerdings verschoben: Ursprünglich sollte sie diesen Mittwoch ihre Version der Ereignisse schildern. Nun teilte das Gericht ohne Angabe von Gründen mit, dass die Aussage erst Mitte Dezember erfolgen soll.
Eine Gerichtssprecherin konnte nicht sagen, wann genau und unter welchen Umständen die Tochter aussagen wird. Bei der Vernehmung der Jugendlichen könnte die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Die 52-jährige Christina Block ist angeklagt, während eines Sorgerechtsstreits den Auftrag zur Entführung von Klara und Theodor erteilt zu haben. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, bestreitet das. Beihilfe soll unter anderem ihr Lebenspartner, der ehemalige Sportmoderator Gerhard Delling, geleistet haben. Der 66-Jährige betont, nichts Unrechtes getan zu haben.
Zu Prozessbeginn im Juli hatte es geheißen, die beiden entführten Kinder sollten Nebenkläger in dem Prozess gegen ihre Mutter sein. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied jedoch in einem Eilverfahren, dass die Zulassung des Sohnes zur Nebenklage und die Bestellung eines Rechtsbeistandes für ihn nicht zulässig seien. Wenige Tage später hatte das Oberlandesgericht auch die Zulassung der Tochter als Nebenklägerin vorläufig aufgehoben. Der Vater der Kinder, Stephan Hensel, tritt als Nebenkläger auf, weil er bei der Entführung geschlagen und verletzt wurde.
Am Dienstag geht der Prozess mit der Einvernahme von zwei für IT-Sicherheit verantwortlichen Mitarbeitern der Block-Unternehmensgruppe weiter. Außerdem ist ein Beamter des Landeskriminalamts geladen, der das Vorgehen bei einem IT-Sicherheitstest erläutern soll.
